Eisbahn bleibt: Auch nachts darf Kühlmaschine laufen
Anwohnerin hatte über zu viel Lärm geklagt. Ihr Antrag, die Maschine nachts abzustellen, wurde abgelehnt.
Mönchengladbach. Das Mönchengladbacher Amtsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Den hatte eine Anwohnerin des Alten Marktes vorgestern gestellt, weil sie sich durch das Geräusch der Maschine gestört fühlte, die für die Kühlung der Eisfläche im Weihnachtsdorf zuständig ist.
Sie hatte gefordert, dass der Generator von 22 bis 6 Uhr abgeschaltet wird. Das wäre das Ende der beliebten Eisbahn gewesen. „Der Antrag war zu vage formuliert“, sagte gestern Dr. Martin Alberring, Sprecher des Gerichts. Die Antragstellerin habe das Geräusch als „zu laut“ bezeichnet. „Das wurde vom Gericht als subjektive Einschätzung gewertet.“
Schausteller Bruno Dreßen freut sich: „Ich bin froh, dass es so ausgegangen ist — aber nicht nur für mich, sondern auch für die vielen Besucher des Weihnachtsdorfs.“ Die Eisbahn gehört zu den Attraktionen auf dem Alten Markt. „Besonders die Kinder lieben es, über das Eis zu flitzen.“ Und das ist auch gut so, meint der Schausteller, denn die Unterhaltung ist aufwendig. „6000 Euro kostet das pro Woche.“
Erst im vergangenen Jahr war das Weihnachtsdorf vom Platz vor der Citykirche auf den Alten Markt gezogen — und sehr viel größer und schöner geworden. Der Christkindlmarkt findet seitdem auf dem Kapuzinerplatz statt, was trotz der anfänglichen Bedenken der Organisatoren des ehrenamtlichen Marktes ausgesprochen gut angenommen wurde — sowohl bei der Premiere als auch in diesem Jahr.
Bruno Dreßen wird die Eisbahn im kommenden Jahr an der selben Stelle platzieren wie in diesem. „Es bleibt mir gar nichts anderes übrig“, sagt er. Er muss gewährleisten, dass die Sicherheitswege frei bleiben, und die Kühlschläuche dürfen nicht zur Gefahr werden. „Wenn ich die Eisfläche an einer anderen Stelle aufbauen würde, müsste ich unter Umständen den Alten Markt aufreißen lassen, um die Schläuche unterirdisch zu verlegen.“
Die Anwohnerin muss — nach der Zurückweisung ihres Antrags — nun für die Gerichtskosten (etwa 80 Euro) aufkommen. Und sie hat zwei Wochen Zeit, um eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen. „Sollte sie das tun, geht die Geschichte vor das Landgericht“, sagt Martin Alberring. Dann müsse sie sich unter Umständen einen Rechtsanwalt nehmen. „Das wird dann richtig teuer.“
Bruno Dreßen sagt: „Das Geld hätte die Dame sich echt sparen können. Das hätte doch gar nicht sein müssen.“