Gladbachs Senioren dürfen weiterzocken

In Altenheimen in Köln wurde das Bingospielen verboten. Es gilt als illegales Glücksspiel.

In Mönchengladbachs Seniorenheimen ist Bingo äußerst beliebt. Regelmäßig wird das Glücksspiel angeboten. Gewinne gibt es auch: mal eine Packung Pralinen, mal eine Tafel Schokolade. „Unsere Bewohner freuen sich auf die Bingo-Nachmittage. Und sie sind begeistert von den jungen Leuten vom Bundesfreiwilligendienst, die in unseren Häusern das Spiel leiten“, sagt Helmut Wallrafen, Geschäftsführer der städtischen Sozial-Holding.

Doch dann kam die Hiobs-Nachricht aus Köln: Bingo im Altenheim ist ein illegales Glücksspiel. Und das ist kein Karnevalsscherz, wie Wallrafen zuerst dachte, als er die Meldung in seinem Urlaub vernahm. In der Domstadt am Rhein wurde den Senioren das Bingo-spielen zeitweise verboten. In Berlin gab es das auch schon. Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Markus Fischer räumt ein, dass Bingo in der Tat illegal sein kann. Und laut Strafgesetzbuch drohen demjenigen, der ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder die Einrichtung dafür bereitstellt, eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. „Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig stattfinden“, so der Jurist.

Bingo! Da in den städtischen Seniorenheimen von Mönchengladbach regelmäßig auf Zahlen gesetzt wird und bisher niemand daran gedacht hat, dafür eine Erlaubnis einzuholen, zocken Mönchengladbachs Altenheimbewohner also illegal. Das könnte man laut Rechtsanwalt Fischer mit kleinen Kniffen umgehen.

Helmut Wallrafen, Geschäftsführer der städtischen Sozial-Holding

Für ein legales Spiel müssten nur ein paar Dinge beachtet werden. „Das Spiel muss in einer Turnierform stattfinden, bei der jeder Spieler im Vorfeld seinen fixen Beitrag zahlt, der nicht weiter aufgestockt werden darf. Es darf nur in privaten Räumen ausgetragen werden, und es darf auch keine Person von außen zu der Altenheimbewohner-Runde hinzukommen. Außerdem darf die Spielrunde keine Regelmäßigkeit aufweisen, sie darf nur zufällig hin und wieder stattfinden“, sagt Fischer.

Helmut Wallrafen ist das egal. Er will weitermachen wie bisher. „Sollen sie mich doch verhaften. Dafür gehe ich gerne in den Knast. Ich wette, ganz Mönchengladbach holt mich da wieder raus.“ So eine Regelung trage wieder einmal dazu bei, Gerüchte zu schüren, in Seniorenheimen gehe es trostlos zu. „Wenn man von Teilhabe spricht, dann muss man auch mal Mut zeigen“, sagt der Chef der städtischen Altenheime. „In diesem Fall müssen nicht wir etwas ändern, da müssen Gesetze geändert werden.“

In Köln dürfen die Bingo-Runden wieder stattfinden, allerdings mit Genehmigung. Die Stadt deklarierte das Bingospiel im Altenheim als „kleine Lotterie“ und erteilte „unbürokratisch“ eine Genehmigung für drei Monate am Stück. Dafür müsse der Altenheimträger dem Ordnungsamt die anstehenden Termine für die Spielrunden allerdings mitteilen. Doch damit ist die Bingo-Posse nicht beendet. Denn nach landesrechtlichen Vorgaben dürfen die Kommunen das Spiel nur für drei Monate pro Jahr genehmigen. Danach müsse die Bezirksregierung entscheiden — also noch ein bürokratischer Akt.

Im Seniorenheim das Bingospiel zu verbieten oder eine Genehmigung einzufordern, kommt der Stadt Mönchengladbach — zumindest bis jetzt — nicht in den Sinn. Kontrolliert wird auch nicht. Stadtsprecher Wolfgang Speen erklärt hierzu: „Bei uns ist das kein Fall für den Glücksspiel-Staatsvertrag.“ Und Basta.