Gleich zwölf Anklagen gegen zwei Jugendliche
17-Jähriger erhielt Haftstraße mit Bewährung.
Es dauerte fast 30 Minuten, bis der Staatsanwalt vor dem Jugendschöffengericht die vor ihm liegenden zwölf Anklageschriften verlesen hatte. Die zwei jungen Männer, 18 und 17 Jahre alt, verfolgten die Bekanntgabe ihrer Missetaten gelassen. Dabei wurde bekannt, dass die Angeklagten vor allem im vergangenen Jahr eine Serie von Straftaten, unter anderem schwere Diebstähle, Betrügereien und zahlreiche Schwarzfahrten, hingelegt hatten. Doch die Angeklagten traten die Flucht nach vorne an und gaben die Anklagevorwürfe zu.
Das Gericht verurteilte den 17-Jährigen zu sieben Monaten Jugendstrafe mit Bewährung. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leistend. Der 18-Jährige kam mit einer Verwarnung und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit davon.
Der 17-Jährige musste sich unter anderem wegen Schwarzfahrens in acht Fällen verantworten. Der ältere Angeklagte war elfmal beim „Erschleichen von Leistungen“, also zum Beispiel im Zug ohne Fahrkarte erwischt worden. Dreimal ging er noch dreister vor. Er setzte sich in ein Taxi, ließ sich von einer Stadt in die andere fahren und verließ das Fahrzeug unter einem Vorwand. Der Taxifahrer wartete anschließend vergeblich auf das Beförderungsgeld.
Gemeinsam stahlen die jungen Männer ein Mofa. Dem jüngeren Angeklagten wurde außerdem noch ein Raub vorgeworfen. Im April vergangenen Jahres ließ er sich das Handy von einem Jungen zeigen und gab es dann nicht mehr zurück. Anschließend drohte er dem Opfer: „Wenn du eine Anzeige machst, bist du tot“. Das ist laut Anklage eine versuchte Nötigung.
Trotz gemeinsamer Taten kam es zu unterschiedlichen Urteilen. Sein Schützling habe sich inzwischen sehr positiv entwickelt, beurteilte der Betreuer den 18-Jährigen: Er habe inzwischen eine Alkoholtherapie gemacht und sich ein Praktikum für Garten- und Landschaftsbau besorgt. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe meinte, der 18-Jährige solle keine Jugendstrafe bekommen.
Der 17-Jährige wurde von ihr dagegen eher negativ bewertet. Der Jüngere sei nie gesprächsbereit gewesen und sei als Schulverweigerer aufgefallen.