Hartz IV: Hilfe für Kinder

Rückwirkend zum 1. Januar 2011 wird gezahlt.

Mönchengladbach. Seit dem 1. April ist das Gesetz in Kraft, nach dem Kinder aus einkommensschwachen Familien so genannte Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten. „Damit soll diesen Kindern mehr Geld für Bildung und das Erlangen von Sozialkompetenz zur Verfügung stehen“, sagt Sozialdezernent Michael Schmitz und freut sich. 4,5 Millionen Euro gibt es dafür in Mönchengladbach. „Geld, das wir sonst nicht aufbringen könnten, das aber sehr sinnvoll angebracht werden kann.“

12 000 Kinder und Jugendliche in der Stadt erhalten Geld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII.

Für Mädchen und Jungen aus „Hartz-IV-Familien“ werden nun auch die Kosten für eintägige Klassenfahrten, Nachhilfe oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein bezahlt. Und das Ganze rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. „Wer beispielsweise 25 Euro für einen Klassenausflug bezahlt hat, kann sich die erstatten lassen“, sagt Willi Houben, zuständig für Soziales und Wohnen bei der Stadt. Voraussetzung:

Der Antrag muss bis zum 30. April gestellt werden. Geprüft und ausgezahlt wird das Geld vom Jobcenter, das sich die bürokratische Abwicklung der Bildungs- und Teilhabeleistungen mit der Stadt teilt.

„In Zukunft wird das Geld dann direkt gezahlt“, sagt Klaus Müller, Geschäftsführer des Jobcenters. Das Geld für die Klassenfahrt oder das Mittagessen fließt direkt vom Jobcenter zur Schule oder Kita. Der Mitgliedsbeitrag für den Sportverein wird direkt an diesen überwiesen. „Das sind nach dem Willen der Bundesregierung Sachleistungen. Das Geld soll nach dem individuellen Bedarf der Kinder gezahlt werden, so Schmitz.

Auch Kosten für Nachhilfe sollen in Zukunft von der öffentlichen Hand bezahlt werden. „Das muss dann mit den Lehrern abgeklärt werden, inwieweit das sinnvoll ist“, sagt Houben, der in Zukunft zwei Sozialarbeiter in seinem Bereich einsetzen wird, die den Kontakt zu den Schulen und Kitas pflegen und dort erklären, was von dieser Seite unternommen werden kann und muss.

In den Genuss der Leistungen kommen auch Kinder von Wohngeldempfängern und aus Familien, die einen Kindergeldzuschlag durch die Familienkasse erhalten. Deswegen kann der Antrag auch im Verwaltungsgebäude Oberstadt gestellt werden. Oder in den Jobcentern Limitenstraße 144-148 und Viktoriastraße 52. boe