Urteil für Tritt ins Gesicht eines Polizisten

Mönchengladbach (dpa). Einem 21-jährigen Angeklagten droht in Mönchengladbach wegen eines Tritts ins Gesicht eines Polizisten eine Verurteilung wegen versuchten Mordes. Das Gericht will an diesem Montag das Urteil verkünden.

Es hatte bereits angekündigt, dass es den Tritt als Mordversuch werten könnte.

Die Staatsanwaltschaft hat sieben Jahre und zehn Monate Haft für den vorbestraften Gewalttäter gefordert. Der Verteidiger hat viereinhalb Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt. Der 21-Jährige hatte dem Beamten mit einem einzigen Tritt das Gesicht zertrümmert. Dem Opfer drohen trotz mehrfacher Nachoperationen bleibende Schäden.

Der Angriff war mehreren Zeugen zufolge völlig überraschend erfolgt, nachdem der Polizist gerade einen Mann festgenommen hatte und ihn zu Boden drückte. Der Beamte erlitt einen Trümmerbruch der Nase, Jochbeinbrüche, einen Kieferbruch und einen Riss im Schädel.

Der 21-jährige vorbestrafte Arbeitslose hatte den Angriff gestanden. Er habe gedacht, die Polizisten hätten seinen Vater oder seinen Bruder festgenommen. Während der Attacke auf den Polizisten stand er wegen einer älteren Straftat unter Bewährung. Der Anwalt der Nebenklage forderte zusätzlich zur Haftstrafe 40 000 Euro Schmerzensgeld.