Hilfe bei Energiearmut
Experten in Rheydt beraten Verbraucher bei Problemen mit Strom und Co.
Mönchengladbach. Das Zimmer bleibt dunkel, das Wasser kalt und die Wäsche dreckig — das sind einige der Folgen, wenn der Energieversorger den Strom abklemmt. Und das darf er schon dann tun, wenn der Kunde mit nur 100 Euro im Zahlungsrückstand ist.
Darauf hat jetzt die Verbraucherberatung Mönchengladbach im Zusammenhang mit der bundesweiten Schuldenwoche der Verbraucherzentralen hingewiesen. „Viele Menschen schätzen ihre Energiekosten falsch ein. Wir wollen sie dafür sensibilisieren“, sagt Hanna Masuhr, Leiterin der Beratungsstelle an der Bahnhofstraße in Rheydt.
Das statistische Bundesamt hat ausgerechnet, dass Kunden durchschnittlich schon 1300 Euro Schulden bei ihrem Versorger haben, wenn sie ihre Rechnung nicht mehr bezahlen können. Hinzu kommen dann weitere Kosten — beispielsweise für das Absperren des Stroms.
Die Verbraucherzentrale hat 114 Stromversorger getestet und dabei festgestellt, dass sie ihren Kunden dafür Kosten zwischen 12,50 und 95,20 Euro berechnen. „Die NEW stellt 30,40 Euro in Rechnung“, sagt Energieberaterin Ursula Winbeck.
Sie bearbeitet aktuell in Gladbach 162 Fälle von Energiearmut und versucht, Vereinbarungen mit den Gläubigern zu treffen. So arbeitet sie mit dem Versorger NEW zusammen, der das Projekt gegen Energiearmut auch finanziell unterstützt. „Die Zusammenarbeit war von Anfang an gut und wird durch das ständig wachsende Vertrauen immer besser“, sagt Winbeck.
Die meisten ihrer Klienten sind sogenannte Leistungsbezieher — Menschen, die Geld vom Jobcenter oder vom Sozialamt bekommen. Viele machen den Fehler, dass sie erst dann reagieren, wenn sie bereits mehrere Monate lang nicht mehr bezahlt haben. Wer sich hingegen frühzeitig bei seinem Versorger meldet, kann mit ihm verhandeln. „Die Jahresendabrechnung kann dann vielleicht auch in Raten beglichen werden. Bei den monatlichen Abschlagszahlungen geht das hingegen nicht“, sagt Winbeck.
Sie stellt auf Wunsch mit ihren Kunden ein monatliches Budget auf, das sie gemeinsam mit ihnen kontrolliert. Wichtig: Miet- und Energiekosten müssen immer zuerst beglichen und deshalb als erste abgesichert werden. Wer damit Probleme hat, kann eine Abtretungserklärung unterschreiben. Dann überweist das Jobcenter oder das Sozialamt die Strom- und Heizkosten direkt an den Versorger.