Der Satzungsänderungsantrag der Initiative sei ohne weiteres von der vereinsrechtlichen Satzungsautonomie gedeckt, so dass er materiell-rechtlich wirksam sei. So fänden sich vergleichbare Übergangsvorschriften in Satzungen anderer Bundesligavereine. Weiter heißt es: „Da der Antrag auch formal zulässig ist, könne der Versammlungsleiter am 29. Mai nicht anders verfahren, als den Antrag der Initiative Borussia zur Abstimmung zu stellen.“ Das hätten Vereinsrechts-Experten erklärt. Es sei sicher: Der Antrag sei rechtlich zulässig.
Derweil widersprach Berti Vogts einer Aussage von Vizepräsident Rainer Bonhof, Vogts habe sich von der Initiative gelöst. AM