Justiz: Streit schlichten ohne Gerichtsurteil
Am Landgericht werden ab 1. Mai 2010 Mediationen angeboten.
Mönchengladbach. Es geht nicht um schnelleres Erledigen von Verfahren. Das stellt Landgerichtspräsident Bernd Schleiff gleich zu Beginn klar. "Die Bürgerinnen und Bürger können von uns erwarten, dass Richter Rechtsstreite entscheiden." Dennoch möchte er Rechtsanwälte und Richter gern für das neue Mediationsverfahren erwärmen, dass ab 1. Mai 2010 auch an Mönchengladbacher Gerichten angeboten wird.
30 Juristen wollen sich dafür zum Mediator ausbilden lassen, 16 in einer ersten Ausbildungsstaffel, die jetzt begonnen hat. In einer Mediation suchen die streitenden Parteien mit Hilfe eines besonders strukturierten Verfahrensund eines Mediators, also eines Vermittlers, nach einer Einigung.
Der Vorteil von Mediationen liegt darin, dass die Parteien mit dem Ergebnis meist zufriedener sind als nach einem richterlichen Urteil oder nach einem Vergleich. Denn in letzteren Fällen orientiert man sich daran, was rechtlich durchsetzbar ist, und nicht daran, wie es zu einem Interessensausgleich zwischen den Parteien kommt.
Wichtigste Voraussetzung für eine Mediation: "Die Parteien machen freiwillig mit und können jederzeit aussteigen", sagt Jürgen Widder, Rechtsanwalt und Mediator aus Bochum, der das Verfahren in Mönchengladbach vorstellt.
Wenn ein neutraler, unabhängiger, allparteilicher Mediator sich daran macht, alle Informationen zu sammeln und die Interessenslage zu klären, hat man die Chancen, zum Kern eines Streits vorzudringen und nach Abschluss des Verfahrens wirklich Ruhe einkehren zu lassen. "Oft geht es bei einem Nachbarschaftsstreit gar nicht um die Blätter, die in den Nachbargarten fallen", nennt er ein Paradebeispiel. "Sie sind das Symptom einer Fehlentwicklung."
Weitere Gebiete für Mediationen: Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten oder Streit am Arbeitsplatz. Der Mediator sorgt dafür, dass alle Interessen auf den Tisch kommen, dass die Parteien vernünftig miteinander reden. Ist das geschehen, sollte er Ideen für eine Lösung entwickeln. Das ist für Juristen mit einer herkömmlichen Ausbildung schwierig. "Da ist mal echte Kreativität gefragt", sagt Widder.
Doch auch die Parteien dürfen Vorschläge machen. Gelangen sie zu einer Einigung, die beide Parteien freiwillig akzeptieren, "dann machen die beiden quasi ihr eigenes Gesetz. Und das passt besser als alles, was in den Gesetzesbüchern steht", so Widder. Dann braucht der Richter nur noch die Kosten festzusetzen, und der Fall ist vom Tisch.