Daraufhin wollten die Beamten zumindest den Fahrzeugschein sehen. Auch diesen konnte der 52-Jährige nicht zeigen - der Wagen gehöre zwar ihm, aber er habe keine Papiere, weil ihm die Kennzeichen gestohlen worden seien. Eine Versicherung war laut Polizei auf den Wagen auch niemals abgeschlossen worden.
Als Begründung für den Diebstahl der am Wagen vorhandenen Kennzeichen gab der Mönchengladbacher an, dass er den Pkw Probe fahren wollte und dafür ja Kennzeichen notwendig gewesen seien. Die gestohlenen Kennzeichen wurden sichergestellt. Für den 52-Jährigen war die Probefahrt an Ort und Stelle beendet. Ihn erwartet ein größeres Strafverfahren.