Keine Berufung: 900 Euro für 16-Jährige
Die 16-Jährige, die sich die Hand an einer Erlebnisbrücke der Niers gequetscht hatte, bekommt von der Stadt Mönchengladbach 900Euro Schmerzensgeld. Das Gladbacher Landgericht hatte der Hagenerin 750 Euro zugesprochen, weil die Stadt ihre Verkehrspflicht verletzt habe.
20.05.2010
, 18:57 Uhr
Die Verwaltung war in Berufung gegangen.
Gestern hätte der Fall am Oberlandesgericht in Düsseldorf verhandelt werden sollen. Die Stadt zog ihre Berufung aber zurück. Als Angebot zur Güte gab es für die Schülerin 900 Euro. Es habe von Seiten der Richter Hinweise gegeben, dass wenig Aussicht auf Erfolg für die Stadt bestünde, sagte Stadtsprecher Wolfgang Speen zu der Entscheidung.