Kosten: Polizei will Püllen entschädigen

Gladbacher Präsidium: Düsseldorf ist dafür zuständig.

Mönchengladbach. "Wir stehen unter Beschuss, obwohl wir die Situation gar nicht zu verantworten haben", erklärt das Mönchengladbacher Polizeipräsidium. Im Fall Püllen liege die Zuständigkeit in Düsseldorf, sagt Peter Spiertz, Leiter des Präsidialbüros. Das Polizeipräsidium der Landeshauptstadt habe wegen der Amoklage den Einsatz in Schwalmtal geleitet, bei dem der Giesenkirchener Bernd Püllen mit drei Schüssen schwer verletzt worden war.

"Bei uns gilt das Verursacherprinzip. Also ist das Präsidium Düsseldorf für die Abwicklung der Kostenfrage zuständig", sagt Spiertz im Gespräch mit der WZ. Nach seiner Kenntnis habe das Präsidium in Düsseldorf aber bereits eine Entscheidung über die Entschädigungszahlung getroffen und den Anwalt Püllens entsprechend informiert.

Püllen (51), Gutachter bei der Viersener Kreisverwaltung, überlebte die Bluttat, bei der im August drei Menschen starben, schwer verletzt. Ein Einsatzkommando der Polizei hatte die Scheiben seines Wagens eingeschlagen, das Auto wurde beschädigt und abgeschleppt. Bis heute sitzt Püllen auf den Kosten.

"Unser Opferschutz kümmert sich vorbildlich um Herrn Püllen und seine Familie", sagt Spiertz. Gladbach habe den Viersener Kollegen angeboten, die Betreuung zu übernehmen, weil Püllen in Giesenkirchen lebt. Der Opferschutzbeauftragte habe viele Gespräche mit Püllen geführt, zudem bei Schriftwechseln mit Behörden geholfen. Auch der polizeiliche Opferschutz habe ein hohes Interesse daran, dass Betroffenen schnelle Hilfe zukommt. Spiertz: "Das ist schon ein tragischer Fall." rb