Lärm-Test: Wie laut sind die Tiere während der Balzzeit?
Ein Gutachter stellt jetzt Mikrofone im Odenkirchener Tierpark auf.
Die Akte ist bereits angefordert: Ein Sachverständiger wird nun in Sachen „Tierpark-Lärm“ ein Gutachten erstellen. Noch in der Balzzeit sollen die Geräusche von Hahn und Pfauen im kleinen Odenkirchener Zoo mit dem Mikrofon aufgenommen werden. Dafür werden drei Termine anberaumt, die noch in der Balzzeit stattfinden sollen, weil liebestolle Tiere dann mehr und lautere Töne von sich geben sollen als sonst.
Zum Hintergrund: Der Tiergarten in Odenkirchen wurde von einem Anwohner verklagt, weil diesem das Federvieh aus dem kleinen Zoo am Pixbusch zu laut ist. Er sieht sich in seiner Nachtruhe gestört und lehnte bisher alle Einigungsversuche ab. Auch Anhörungen von Zeugen vor dem Amtsgericht brachten bisher keine eindeutigen Entscheidungshilfen. Eine vom Kläger benannte Zeugin fühlte sich absolut nicht von den Tierpark-Geräuschen belästigt. Andere „Ohrenzeugen“ fühlten sich zwar gestört, aber nicht von Hahn und Pfauen, sondern von einem anderen unbekannten „seltsamen Vogel“. Jetzt muss ein teures Gutachten her, um entscheiden zu können, wer in dem ha(h)nebüchenen Fall recht hat.
Wie Landgerichtssprecher Dr. Martin Alberring erklärte, werde der Sachverständige mit den beteiligten Parteien drei Termine vor Ort zwecks Lärmermittlung vereinbaren. Der erste Termin kostet um die 2000 Euro, die nächsten zwei sind etwas billiger. Bezahlen muss sie erst einmal der Kläger.
„Er geht in Vorleistung“, wie Landgerichtssprecher Dr. Martin Alberring sagte. Die Zahlung sei bereits zugesichert. Jetzt kann am Haus des Klägers gemessen und aufgezeichnet und die Dezibelskala später ausgewertet werden. Dann muss darüber entschieden werden, ob Hahn und Pfauen einen Maulkorb verpasst bekommen müssen oder nicht. Bislang wollte der Tiergarten die Federvieh-Gattungen nicht wegsperren. Der Kläger wollte sich nicht darauf einlassen, nachts per se bei geschlossenem Fester zu schlafen.
Über die Frage „Wer war zuerst da — Huhn oder Ei?“ lässt sich streiten, über die Frage „Wer war zuerst da — Tierpark oder Kläger?“ nicht. Denn es gab den kleinen Zoo schon, als der Kläger in die Nachbarschaft zog. Der soll sich schon seit Längerem von den Tiergeräuschen gestört fühlen — und das nicht nur von den Hähnen und Pfauen. Auch über die Kamerunschafe soll er schon gemeckert haben, woraufhin die Tiergartenleitung die Vierbeiner in einen anderen, weiter vom Haus des Klägers entfernten Stall umsiedelte. Wegen der Schafe ist jetzt Ruhe, nun ist das Geflügel dran.
Ein Gerichtsentscheid in dieser Sache wird nicht leicht sein. Denn für Tiergeräusche gibt es keine Grenzwerte. Ein Urteil wird frühestens im Herbst erwartet.