Mieter liegt im Streit mit der LEG
Wegen zahlreicher Mängel hat Michael Behm seine Wohnung an der Merowinger Straße gekündigt. Der Vermieter akzeptiert das nicht.
Die Geschichte ist schon kurios: Im Haus an der Merowinger Straße, das von der LEG verwaltet wird, gab es immer wieder Beschwerden. Mal war der Aufzug kaputt, dann wurde das Haus monatelang nicht gereinigt. Als bei Michael Behm eines Tages der Fernseher von der Wand fiel, weil sich dort plötzlich ein langer Riss aufgetan hatte, und ein beauftragter Handwerker den Makel einfach überpinseln wollte, riss dem Mieter der Geduldsfaden. Michael Behm übernahm die Reparatur selbst und kürzte nach Rücksprache mit Experten und einer Fristsetzung die Miete. Die Folge: Der Unternehmer erhielt die fristlose Kündigung von der LEG. Doch die war offenbar haltlos. Michael Behm blieb wohnen. Die Wohnungsverwaltung reagierte nicht. Nun hat Michael Behm seinerseits das Mietverhältnis fristlos gekündigt. Das erkennt die LEG auf Nachfrage wiederum nicht an. Die Mängel seien nicht ausreichend für eine fristlose Beendigung des Vertrags, heißt es.
Doch der Mieter selbst weiß davon noch nichts. Michael Behm hatte der LEG die Kündigung Mitte April mit der Bitte um einen Übergabetermin geschickt. Eine Reaktion gab es nicht. Auch nicht, als die Mietzahlung eingestellt wurde. Mehrfach versuchte Behm die LEG zu erreichen. „Am Telefon hing man ständig in der Warteschleife und auf E-Mails kam nur eine Eingangsbestätigung“, berichtet der Unternehmer. Er hätte alles dabei belassen. Die alte Wohnung an der Merowinger Straße war geräumt, die neue in Krefeld bezogen. Doch als Michael Behm auch den Stromvertrag für die alte Wohnung kündigen wollte, hörte er von der NEW: Das geht nicht.
„Um Streitigkeiten zwischen dem Wohnungsnutzer und dem Wohnungsnachfolger zu vermeiden, erbittet die NEW ein Übergabeprotokoll zum Tag der Schlüsselübergabe“, hieß es bei dem Versorger. Eine Abmeldung der Lieferstelle sei nur dann möglich, wenn auch die Wohnungsschlüssel übergeben wurden und somit auch die Nutzung der Wohnung endet. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. „Das stimmt“, sagt Michael Behm. Und: „Ich würde die Schlüssel ja liebend gerne abgeben. Aber es reagiert ja niemand bei der LEG.“
Auf Anfrage gab es dann doch eine Reaktion von der LEG: „Richtig ist, dass Herr Behm die bei uns angemietete Wohnung zum 30. April fristlos gekündigt hat. Das Einschreiben vom 19. April 2018 haben wir erhalten. Allerdings werden wir diese fristlose Kündigung nicht akzeptieren, da die von Herrn Behm angegebenen Gründe dafür nicht ausreichend sind.“
Allerdings räumt LEG-Sprecher Mischa Lenz auch ein, dass die Reaktion ziemlich spät komme: „Zunächst möchte ich betonen, dass wir bedauern, dass Herr Behm bislang noch keine Antwort auf sein Kündigungsschreiben von uns erhalten hat. Dieses wird er — genau wie einen persönlichen Termin für die Wohnungsabnahme, den wir zeitnah telefonisch mit ihm abstimmen werden — nun kurzfristig von uns zugesendet bekommen.“
Einen Monat nach dem Kündigungsschreiben und eine knappe Woche nach unserer Anfrage, meldete sich tatsächlich ein LEG-Mitarbeiter bei Michael Behm und vereinbarte für gestern einen Übergabetermin. Die Wohnungsschlüssel ist der ehemalige Mieter nun los, „aber sich bin gespannt, was jetzt noch kommt“, sagt Behm. Der LEG-Mitarbeiter habe ihm nichts sagen können. Er sei eigentlich gar nicht zuständig, soll er gesagt haben.