Missbrauch: Drei Jahre Haft für Gladbacher
24-Jähriger soll sich an seinen beiden kleinen Cousinen vergriffen haben.
Acht Vorstrafen musste der Vorsitzende des Mönchengladbacher Jugendschöffengerichts gestern verlesen. Zweimal musste der arbeitslose Mann auf der Anklagebank bereits Jugendstrafen verbüßen. Das Register des Angeklagten (24) enthielt einen Querschnitt von Straftaten — über Diebstähle, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Sachbeschädigung. Nur der Vorwurf „sexueller Kindesmissbrauch“ stand noch nicht drin.
Derart hässliche kriminelle Taten wurden dem 24-Jährigen gestern zum ersten Mal vorgeworfen. Und der Mönchengladbacher trat sofort die Flucht nach vorne an und gab ohne weiteres zu, 2012 seine 14 und zwölf Jahre alten Cousinen bei mehreren Gelegenheiten sexuell missbraucht zu haben. Diese Taten wertete der Nebenkläger als besonderen Vertrauensmissbrauch. Denn die Mädchen hatten den Vetter offensichtlich völlig arglos aufgesucht und ihm beim Tapezieren geholfen. In der Wohnung entkleidete er sowohl sich als auch die Kinder und begrapschte die Opfer im Intimbereich. Am 7. Dezember 2012 zwang er eines der Mädchen, mit ihm einen Pornofilm anzusehen.
Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem jungen Mann eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. Eine berufliche Qualifizierung habe der regelmäßige Cannabis- und Alkoholkonsument nie geschafft.
Der Angeklagte sei nicht kernpädophil, fühle sich aber von kleinen Mädchen angezogen. Gleichwohl sei der Mann voll schuldfähig.
Wegen fünffachen sexuellen Missbrauchs verurteilte das Gericht den Angeklagten schließlich zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe.