Misshandlung: Haftstrafe für zwei Täter

Weil sie einen Essener in einer Wohnung festhielten und sich an ihm ausließen, wurden am Donnerstag alle sechs Angeklagten in Gladbach verurteilt.

Mönchengladbach. Sechs junge Leute sind Donnerstag vor dem Landgericht Mönchengladbach für etwas verurteilt worden, das sich bereits im April 2010 zugetragen hat. Sie hatten gestanden, dass sie unter starkem Drogeneinfluss Philipp S. aus Essen misshandelt, in einer Wohnung festgehalten und ihm Handys, Geld und EC-Karte abgenommen hatten.

Für das Gericht hatte sich im Laufe des Prozesses herausgestellt, dass zwei Tätern mehr vorzuwerfen war als den anderen vier. Alexander S., Michel R., Markus G. und Sandra G. kamen jeweils mit Bewährungsstrafen zwischen drei und sechs Monaten davon. Alexander S. wurde wegen Körperverletzung verurteilt, die beiden anderen Männer wegen gefährlicher Körperverletzung, Sandra G. wegen unterlassener Hilfeleistung.

Deutlich höher fielen die Strafen für Christopher E. und Rebekka S. aus. Der 21-Jährige soll wegen räuberischer Erpressung, zwei Fällen von gefährlicher Körperverletzung, einer weiteren Körperverletzung und Freiheitsberaubung ins Gefängnis. Zusätzlich wurde er noch wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall an einem anderen Tag belangt. Dazu kam noch ein bereits ausgesprochenes Urteil, so dass unter dem Strich eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren steht.

Rebekka S. ist, ebenfalls unter Einbeziehung eines bereits rechtskräftigen Urteils, zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Bei ihr sahen die Richter räuberische Erpressung, drei Fälle von gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Verleumdung als erwiesen an. Mit der Verurteilung wegen der Verleumdung reagierte das Gericht darauf, dass Rebekka S. ihren Mittätern gesagt haben soll, Philipp S. hätte sie vergewaltigt. Erst daraufhin sei die Gewalt eskaliert.

Das Gericht hielt ihr zugute, dass sie ein erhebliches Drogenproblem hat und dadurch in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war. Sie hat nun die Möglichkeit, sich von der Haft aus um einen Therapieplatz zu kümmern, wo sie einen Teil der Strafe verbüßen und sich auf ein drogenfreies Leben vorbereiten kann.

Der psychologische Sachverständige Martin Albrecht, der zwei der Angeklagten begutachtete, hatte erläutert, dass die Tat sich nur durch die Gruppendynamik so abspielen konnte, wie sie es tat. „Jeder hat dabei das Gefühl von weniger Verantwortung.“