Mit dem Taxi zum Tatort - Schwere Brandstiftung und versuchter Mord

Ein 41-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten. Mit dem Taxi war er zum Tatort gefahren.

Mönchengladbach. Ab dem 25. Januar muss sich ein 41-jähriger Mönchengladbacher vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schwere Brandstiftung, versuchten fünffachen Mord und schwere Körperverletzung vor.

Er war am Abend des 12. August 2011 — wie häufiger — ziemlich betrunken. Mit seiner Ex-Frau gab es einen Streit um das Sorgerecht für die zwölf- und 15-jährigen Kinder. Von einem Taxifahrer ließ er sich zur Bergerstraße bringen, wo seine Frau mit den Kindern im zweiten Stock wohnte. Er bat den Taxifahrer, ein Stück weg zu warten, und ging mit einer Plastikflasche voller Benzin, die er in einer Tüte bei sich hatte, zu dem Haus. Er verteilte das Benzin an der Haustür und schüttete die Flüssigkeit auch durch den Briefschlitz hinein. Dann zündete er das Gemisch an und ging zu seinem Taxi zurück.

Der Taxifahrer fragte ihn noch, wieso er denn nach Rauch rieche — da erzählte ihm sein Fahrgast von der Brandstiftung. Der Taxifahrer setzte ihn zu Hause ab und alarmierte sofort die Polizei. Unterdessen hatten aufmerksame Nachbarn von gegenüber festgestellt, dass die Haustür an der Bergerstraße brannte und das Feuer gelöscht. Die Polizei hatte den Mann zunächst nur vorläufig festgenommen und einen Promillewert von mehr als zwei festgestellt.

Erst als Brandsachverständige das Gebäude untersucht hatten, wurde die Geschichte brisant. Die Ermittler kamen damals zu dem Schluss, dass nur durch Zufall nichts Verheerendes geschehen sei. Weil es bei der Verpuffung geknallt hatte, waren sowohl die Exfrau und die Töchter als auch der Mieter der Erdgeschosswohnung und sein Gast aufmerksam geworden. Alle Voraussetzungen dafür, dass sich der Brand hätte in Richtung der hölzernen Treppe ausbreiten können, seien gegeben gewesen. Dort hätte es dann zu dem von Feuerwehren gefürchteten Kamineffekt in dem Treppenhaus kommen können.

Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Haftbefehl, den der Haftrichter erließ. Die Ankläger gehen davon aus, dass der Angeklagte seine Ex-Frau töten wollte und dabei den Tod seiner Kinder und der anderen Mieter zumindest billigend in Kauf genommen hätte. Immerhin soll der 41-Jährige auch vorher schon polizeilich in Erscheinung getreten sein — wegen Körperverletzung und Brandstiftung. Außerdem soll er seine Ex-Frau bedroht haben. Auch, dass er das Haus anzünden wolle, habe er angekündigt. Er hat in seinen Einlassungen vor Prozessbeginn gesagt, er habe seine Frau erschrecken aber nicht töten wollen. Trotz der hohen Promillezahl geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Mann schuldfähig ist. Er sei zum einen an Alkohol gewöhnt, bezeichne sich selbst als alkoholkrank. Zum Zweiten habe er planvoll gehandelt. Ein Urteil wird frühestens Mitte Februar erwartet.