Rigorose Regelung in Mönchengladbach Auf Schulparkplätzen wird nun abgeschleppt

Mönchengladbach · Falschparker, die Lehrern Parkplätze wegnehmen, müssen mit dicken Knöllchen rechnen.

Das Schild kennzeichnet die Parkplätze, bei denen der sogenannte Parknotruf zum Einsatz kommt.

Foto: Stadt MG

(angr) Die Stadt geht seit einigen Wochen rigide gegen Falschparker vor, die die Lehrerparkplätze an Schulen zuparken und den Pädagogen so den Parkraum wegnehmen. Wie die Stadt mitteilte, werden Autos, die ohne Anrecht auf Schulparkflächen stehen, jetzt konsequent abgeschleppt. Dazu sei ein externes Unternehmen vom städtischen Fachbereich Schule und Sport beauftragt worden. Seit dem Start an bisher sechs Schulen seien in den vergangenen Wochen bereits rund 30 Fahrzeuge abgeschleppt worden, hieß es in einer Mitteilung aus dem Rathaus.

An insgesamt 17 Schulstandorten im gesamten Stadtgebiet, von Grundschulen bis Gymnasien, kommt bei Parkplätzen für Lehrkräfte dieser sogenannte „Parknotruf“ zum Einsatz. Dort wird mit einem Schild auf diesen Einsatz aufmerksam gemacht. Außerdem wird über eine sonst drohende Abschleppung informiert. Sollte dort trotzdem widerrechtlich geparkt werden, wird dies dem Unternehmen gemeldet. Dieses sorgt dann dafür, dass das betreffende Fahrzeug abgeschleppt wird.

Die Kosten von ca. 300 Euro
trägt der Fahrzeughalter selbst

Dafür erhält das Abschlepp-Unternehmen den Hinweis, ein Foto des Fahrzeugs mit Datum und leitet das weitere Vorgehen ein. Der Fahrzeughalter trage die vollen Kosten, betonte die Stadt in der Mitteilung. Dies gelte auch, wenn das Auto beim Eintreffen des Abschleppdienstes bereits weggesetzt oder weggefahren wurde. Die Kosten liegen bei etwa 300 Euro.

Zuvor seien an dort widerrechtlich parkenden Autos bereits Informationszettel durch das Hausmeisterpersonal angebracht worden, um auf das Falschparken und das zukünftige Vorgehen hinzuweisen, teilte die Stadt weiter mit. Bei Bedarf soll diese Vorgehensweise auch auf weitere Standorte ausgeweitet werden.

Schul- und Sportparkflächen gelten rechtlich als Privatparkplätze, deshalb könne das städtische Ordnungsamt dort nicht tätig werden. Daher würden die Parkmöglichkeiten oft als öffentliche Parkplätze genutzt, und widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge sorgen oftmals für Behinderungen, so die Stadt.

(angr)