Prozess in Mönchengladbach Keine Erinnerung mehr an die Tat

Gladbach. · Ein Mann soll mehrfach auf Frau eingestochen haben.

Der Prozess gegen den 41-Jährigen wird am 3. Juni fortgesetzt.

Foto: dpa/Marius Becker

Vor sieben Jahren soll ein heute 41-Jähriger einer Frau mit einem Messer in den Hals, die Brust sowie den Handballen gestochen und geschnitten haben. Außerdem soll der Mann sie gewürgt haben. Seit Donnerstag muss sich der deutsche Staatsangehörige wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Schwurgericht verantworten.

 An einem Abend im März 2013 soll der gebürtige Viersener an der Wohnung des späteren Opfers in Mönchengladbach geklingelt und darum gebeten haben, die Toilette nutzen zu dürfen. Die Zeugin, die als Nebenklägerin auftritt, habe ihn eingelassen. Anschließend hätten beide etwas getrunken und Zigaretten geraucht. Als die Frau ihn gebeten habe, zu gehen, soll er ihr unvermittelt in den Hals gestochen und sie gewürgt haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dies mit dem Vorsatz geschehen sei: Der Mann wollte die Frau töten. Das Opfer habe sich tot gestellt, woraufhin der Angeklagte von ihr abgelassen habe. Als der Mann sich im Bad die Hände gewaschen habe, nutzte die Frau die Gelegenheit zur Flucht und konnte in einer Nachbarwohnung unterkommen.

Das Tatwerkzeug, mutmaßlich ein Cuttermesser, blieb verschwunden

Die Frau beschrieb das Tatwerkzeug später als „mutmaßlich ein Cuttermesser“, genau konnte sie sich nicht erinnern. Gefunden wurde das Messer nicht. Der Angeklagte konnte damals unerkannt vom Tatort flüchten, wurde erst viel später aufgrund eines DNA-Treffers nach einer erkennungsdienstlichen Maßnahme wegen eines anderen Vorwurfs ermittelt.

Eine am Tatort zurückgelassene Zigarettenkippe führte schließlich zu dem Mann, der nun seit einem halben Jahr in Haft ist. Da die von der Kammer beauftragte Sachverständige an diesem ersten Prozesstag verhindert war, kam es lediglich zur Anklageerhebung.

Der Verteidiger kündigte jedoch bereits an, dass sein Mandant sich beim nächsten Termin lediglich zur Person einlassen werde. Zur Sache könne sich dieser nicht äußern, da er „keine Erinnerung an den Zeitraum“ der Tat habe. Zusätzlich wies der Anwalt darauf hin, dass ein von ihm beauftragter Gutachter einige Fehler in der vorbereitenden Stellungnahme der Sachverständigen zu dieser Anklage gefunden habe. Die Kammer kündigte an, darauf später noch ausführlich einzugehen.

Der Prozess wird am 3. Juni fortgesetzt, insgesamt sind für den Prozess sieben Verhandlungstage angesetzt.