Folgen der Braunkohleförderung Politik sieht Finanzrisiko nach Kohleausstieg

CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke stellen einen Antrag, der die Ewigkeitskosten sichern soll.

Die Ratsmehrheit stellt die Erfüllung der Verpflichtungen des Bergbautreibenden RWE infrage.

Foto: dpa/Oliver Berg

Regierende und jene auf der Oppositionsbank haben meist klar verteilte Rollen: Die einen können ihren Vorstellungen entsprechend etwas bewegen, weil sie die Mehrheit haben. Die anderen können dagegen sein oder eigene Ideen vorschlagen – und auch wenn es vernünftig ist, eine politische Mehrheit erhalten sie so gut wie nie. Ein Thema bewegt die Mönchengladbacher aber parteiübergreifend – und so steht am heutigen Mittwoch im Stadtrat ein Antrag zur Entscheidung, den ein ungewöhnlicher Mix aus den Fraktionen von CDU und SPD (regieren in der Groko) sowie Grünen, FDP und Linkspartei stellt.

Es geht um die Folge- oder Ewigkeitskosten der Braunkohletagebaue im Rheinischen Revier. Man sieht die Erfüllung der mit Tagebau verbundenen Verpflichtungen des Bergbautreibenden (in diesem Fall RWE) „nicht in ausreichendem Maße sichergestellt“. Im Auftrag der fünf Fraktionen soll die Stadtverwaltung die zuständige Bezirksregierung bitten, Konsequenzen zu ziehen.

Die Ratspolitiker fordert eine fortlaufende Risikobewertung

Konkret soll die Kontrollbehörde ihre „Ermessensentscheidung über die Notwendigkeit einer Sicherheitsleistung“ überprüfen. Die Stadt soll sich zudem im laufenden Braunkohleplanänderungsverfahren für die Einführung eines finanzpolitischen Monitorings einsetzen. Damit soll fortlaufend die Risikobewertung und das Einhalten der finanziellen Ziele überwacht werden.

Konkret geht es darum, dass – auch durch den erwarteten früheren Braunkohleausstieg – die Prognose der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von RWE nicht für den gesamten Zeitraum gesichert ist. Die Bergbautreibenden müssen laut Gesetz erst nach Beendigung des Tagebaus ihre Verpflichtungen erfüllen. So gehen die von RWE gebildeten Rückstellungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen von Zeiträumen bis zum Jahr 2350 aus. Das Gesetz bietet in Form der Sicherheitsleistung nach Einschätzung der Fraktionen ein geeignetes Instrument, um den Bedürfnissen Mönchengladbachs Rechnung zu tragen. Allerdings verzichte die Bezirksregierung Arnsberg bei ihrer Ermessensentscheidung, die auf Prognosen basiert, bisher darauf, das einzufordern.

Die Mehrheit für den
Antrag gilt als sicher

Das soll sich dem Antrag zufolge ändern. Finanzielles Monitoring soll zudem die Risiken schneller sichtbar machen. Dabei sollen aus folgenden Fragen Ziele formuliert werden: Auf der Basis welchen Szenarios sind Barmittel als Sicherheit zu hinterlegen? Über welchen Zeitraum sind diese Barmittel in welcher Form anzusammeln? Wie ist die Differenz zum erwarteten Erfüllungsbetrag im jeweiligen Szenario abzuleiten (beispielsweise Bankbürgschaften, Versicherungsleistungen)? Bis zu welchem Umfang sind Folgen unerwartet eintretender Risiken abzusichern?

Eine Mehrheit für den interfraktionellen Antrag gilt als sicher.