Ruhender Verkehr Mönchengladbach Die Beschwerden über Falschparker nehmen zu

Mönchengladbach · Das Ordnungsamt will nun verstärkt in Wohngebieten kontrollieren. Das kann für Verkehrssünder teuer werden. Denn der neue Bußgeldkatalog sieht höhere Strafen vor.

(gap) Beim Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach häufen sich Hinweise von Bürgern, die sich über unerlaubtes Parken auf Geh- und Radwegen beschweren. Wie ein Stadtsprecher mitteilte, kommen die Meldungen aus dem gesamten Stadtgebiet und ihre Zahl habe sich in den vergangenen Wochen verdreifacht. Oft beschwerten sich Menschen über die Parksituation in Wohngebieten. Am vergangenen Wochenende sei zum Beispiel unerlaubtes Parken an der Straße „Im Winkel“ gemeldet
worden.

Warum es plötzlich so viele Beschwerden gebe, darüber lasse sich nur spekulieren, so der Stadtsprecher weiter. Genaue Zahlen gebe es noch nicht, weil die Meldungen über Telefon oder digital per E-Mail oder Apps beim Ordnungsamt eingehen. Offenbar würden sich zahlreiche Anwohner aber auch durch aktuelle Medienberichte zur Verschärfung des Bußgeldkatalogs in der Verantwortung sehen, selbst festgestellte Missstände zur Anzeige zu bringen.

Nach den Erfahrungen der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes häufen sich insbesondere in den frühen Morgenstunden, aber auch am Abend und an den Wochenenden Parkverstöße auf Geh- und Radwegen – mit zum Teil massiven Behinderungen und Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer.

Der Gesetzgeber hat die Bußgelder deutlich erhöht

Das Ordnungsamt weist deshalb darauf hin, dass künftig verstärkt die Geh- und Radwege im gesamten Stadtgebiet auf Verstöße kontrolliert werden. Dabei weitet der Verkehrsdienst die Kontrollen auch auf Bereiche aus, in denen bislang nur nach Anwohnerbeschwerden eingeschritten wurde, oder solche Kontrollen bisher nicht stattfanden.

Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des Bußgeldkatalogs am 9. November 2021 die Bußgelder zum Halten und Parken auf Gehwegen deutlich erhöht. Knöllchen von 20 Euro gehören in dem Fall der Vergangenheit an. Jetzt sind zwischen 50 und 100 Euro fällig. In vielen Fällen, zum Beispiel bei behinderndem oder gefährdendem Parken, gibt es sogar einen Punkt im Verkehrszentralregister.

(gap)