Lieferverkehr in Mettmann Mehr Ladezonen für Lieferanten gefordert
Mettmann · Parken in zweiter Reihe ist verboten, wegen der angespannten Parksituation in vielen Städten an der Tagesordnung. Besonders für Lieferanten ist die Situation schwierig.
(Red/von) Das kann teuer werden: Ab 8. November gilt ein neuer Bußgeldkatalog. „Dieser weist für unerlaubtes Halten in zweiter Reihe ein Bußgeld von mindestens 55 Euro aus. Mit Unfallfolge drohen sogar 100 Euro und ein Punkt“, warnt Thomas Vieten, Verkehrsreferent der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, die auch für Mettmann zuständig ist.
Allerdings bliebe vielen Lieferanten aufgrund der Parkplatzsituation nichts anderes übrig, als in der zweiten Reihe zu halten. Bereits nach drei Minuten werde aus dem Halten aber Parken. Eine Auslieferung sei in dieser Zeit vielfach kaum zu schaffen. Wenn mit Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gehalten werde, drohten Bußgelder von 70 beziehungsweise 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.
„Die IHK fordert daher seit langem mehr Liefer- und Ladezonen, die die rechtskonforme Versorgung der Unternehmen und der Bevölkerung ermöglichen. Die Kommunen sind nun am Zug, die Situation für die Lieferanten zu verbessern. Wichtig ist dabei, dass die Zonen für diesen Zweck auch freigehalten werden, damit die Lieferanten nicht mehr in zweiter Reihe halten müssen“, appelliert die IHK an die Städte im Kreis Mettmann.
Die Stadt Mettmann besitzt an etlichen strategisch relevanten Stellen Ladezonen im Innenstadtkern. Hierzu zählen die beiden Ladezonen an der Straße Am Königshof, eine auf der Poststraße, eine auf der Gottfried-Wetzel-Straße und eine auf der Neanderstraße. Gleichzeitig ist zu betonen, dass insbesondere im Innenstadtbereich an diversen Stellen eingeschränkte Halteverbote statt absoluten Halteverboten eingerichtet wurden, die ein Be- und Entladen, auch über einen längeren Zeitraum hinweg, zulassen. Das berichtet Thomas Lekies aus dem Büro der Bürgermeisterin.
Diese Bereiche befinden sich etwa auf der Schwarzbachstraße, Neanderstraße, Gartenstraße, Goethestraße und Düsseldorfer Straße. Darüber hinaus gewährleistet die Stadt Mettmann auch in den Wohngebieten ausreichend Platz für Be- und Entladetätigkeiten, so dass auch der Endkunde ohne größere Umstände für den Lieferanten erreicht wird.