Mönchengladbach Schmuggel von flüssigem Kokain
Mönchengladbach. · Der 36-jährige Wiederholungstäter stand erneut vor Gericht.
Einen kurzen, dafür beinahe „filmreifen“ Fall verhandelte am Montag die Große Strafkammer des
Landgerichts.
Einem 36-jährigen Mönchengladbacher mit libanesischer Staatsangehörigkeit wurde der Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Zwei Frauen sollen in seinem Auftrag im Dezember 2016 Kokain von Brasilien über Paris an die Elfenbeinküste transportiert haben, um es mutmaßlich dort in den Handel zu bringen. Das flüssige Kokain soll in Schaumstoff aufgesogen und dann auf verschiedene Gepäckstücke verteilt worden, ein Teil in das Futter einer Jacke eingenäht gewesen sein.
Insgesamt soll es sich dabei um eine Netto-Menge von acht Kilogramm flüssigen Kokains gehandelt haben. Die Prozesse gegen die beiden weiblichen Kuriere werden in einem gesonderten Verfahren verfolgt.
Der Angeklagte ist kein Unbekannter: Vor rund einem Jahr war er vom Landgericht Mönchengladbach bereits wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Drogen zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Von 2017 bis zur Festnahme aller Beteiligten hatte der Angeklagte und ein weiterer Mann einen Kurier mehrfach zur deutsch-niederländischen Grenze geschickt, um Heroin und Kokain abzuholen, das in Mönchengladbach verkauft werden sollte.
Bereits in den Jahren 2009 und 2010 wurde der Libanese in Berlin zu zwei Haftstrafen wegen Drogenhandels verurteilt.
Vor der Eröffnung des Hauptverfahrens habe es laut Kammer eine Verständigung zwischen allen Verfahrensbeteiligten gegeben: Falls der Angeklagte ein Geständnis ablegen sollte, würde die dann neu zu bündelnde Gesamtstrafe „deutlich unter acht Jahren liegen“.
Über seinen Anwalt gab der Angeklagte dann auch zu, dass es die Lieferung so wie in der Anklage genannt, gegeben
habe.
Der Staatsanwalt forderte fünf Jahre Haft, eine Strafe, die unter Einbeziehung der bereits bestehenden dann auf insgesamt sieben Jahre und acht Monate zusammengefasst werden solle. Es handele sich hier aufgrund der Vorstrafen und der Menge an harten Drogen nicht um einen minderschweren Fall, so seine Argumentation.
Der Verteidiger hingegen erklärte, dass sein Mandant dem Gericht durch sein Geständnis eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart habe. Außerdem habe es sich bei dem Kokain um eine schlechte Qualität gehandelt.
In seinem Schlusswort erklärte der Angeklagte, dass es ihm leid tue, jeder Mensch mache Fehler, und er bat um eine milde Strafe.
Die Kammer folgte dem Staatsanwalt und verhängte unter Einbeziehung des Urteils und Auflösung der bestehenden eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und acht Monaten.
Dieser erneute Handel mit Betäubungsmitteln nach drei einschlägigen Vorverurteilungen habe sich in der Menge gesteigert, es gebe eine „fühlbare Erhöhung“. Die Freiheitsstrafe habe dem Angeklagten nicht als Mahnung
gereicht.