Vorschriften-Posse in Mönchengladbach Strenge Werbe-Regeln führen zum „Pornobalken von Rheydt“
Rheydt. · Viele Händler fühlen sich durch die Satzung stark eingeschränkt. Sie würde ihnen „Knüppel zwischen die Beine werfen“.
Die Rheydter Innenstadt hat schon bessere Zeiten erlebt. Die Leerstände sind nicht zu übersehen. Trotzdem gibt es sie noch: inhabergeführte und attraktive kleine Geschäfte. Der Kochshop von Astrid Schneider gehört dazu. Weil sie Markenware führt, die nicht überall zu haben ist, kommen auch Kunden aus anderen Städten zu ihr in den Laden an der Hauptstraße. Nur mit dem Finden ist das so eine Sache. „Die meisten müssen alles ablaufen, bis sie uns entdeckt haben“, sagt die Geschäftsfrau. Schuld ist ihrer Ansicht nach, dass sie nicht in geeigneter Weise auf ihr Geschäft hinweisen darf.
An der Fassade ihres Ladenlokals, in das sie im Juli 2016 zog, hing noch eine Reklame-Tafel ihres Vorgängers mit der Aufschrift „Foto Weidner“. Im Sommer 2017 ließ Astrid Schneider die alte Tafel mit dem Logo ihres Kochshops überkleben. Schließlich existierte „Foto Weidner“ nicht mehr. Die Folge: Sie bekam eine Abmahnung mit der Aufforderung unter Androhung eines Bußgeldes von 500 Euro, wenn sie den Werbeursprungszustand nicht wieder herstelle. Astrid Schneider ließ also ihr Logo wieder abziehen. Dabei wurde allerdings auch die alte Folie zerstört. Jetzt ist die Werbetafel schwarz übermalt und wurde schon scherzhaft „der Pornobalken von Rheydt“ getauft.
Anderen Geschäftsleuten gehe es ähnlich, weiß Roland Beeten, Inhaber des gleichnamigen Textilgeschäfts an der Rheydter Straße. Geschäftsleute könnten wegen der strengen Regeln den Namen ihrer Vorgänger am Laden nicht einfach überschreiben – und das alles, weil der Bestandsschutz zu eng ausgelegt sei und bei Neuerungen Händlern „Knüppel zwischen die Beine geworfen werden“. „Das ist wirklich existenzgründerfeindlich“, sagt er. „Sie können sich gar nicht vorstellen, wie oft wir im Rathaus waren, um alle Auflagen zu erfüllen“, berichtet Astrid Schneider. Ihr Mann habe eine Kochshop-Filiale in Andernach aufgemacht. Dort sei alles anders. „Auch da gibt es strenge Regeln, aber man bekommt viel mehr Hilfestellung an die Hand“, sagt sie. „Zur Eröffnung kam der Bürgermeister und fragte, was er für uns tun könne.“
Wer in der Rheydter City unterwegs ist und genau hinschaut, dem fällt auf: Es gibt tatsächlich viele Reklameschilder von Geschäften, die es längst nicht mehr gibt. „Langhardt“ zum Beispiel, wobei sich von der Werbefläche das erste A genau so verabschiedet hat wie das einstige Lederwarengeschäft. Das gibt es bereits seit 25 Jahren nicht mehr.
Die Stadtverwaltung bestätigte, dass alte Werbeflächen Bestandsschutz hätten. Neue Reklameanlagen seien nicht nur möglich, sondern auch erwünscht, müssten allerdings vorher genehmigt werden. Und eine Genehmigung müsse auch eingeholt werden, wenn alte Werbeflächen verändert würden. Weiter heißt es schriftlich: „Im Falle des Kochshops fand bereits vor Errichtung der Werbeanlagen eine intensive Beratung durch den Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz statt. Trotzdem wurde ein von der Beratung abweichender Bauantrag gestellt, der aufgrund planungsrechtlicher Unzulässigkeit abgelehnt wurde.“ Dennoch seien die Werbeanlagen errichtet worden.