Mönchengladbach Drei der kontrollierten Shisha-Bars bleiben versiegelt
Bei der Razzia war auch ein viertes Lokal geschlossen worden.
Auch am dritten Tag nach der großangelegten Razzia bleiben drei Shisha-Bars geschlossen. Versiegelt sind zwei Lokale in Mönchengladbach und eine Gaststätte in Rheydt. Bei ihnen waren in der Nacht von Freitag auf Samstag erhebliche Mängel beim Brandschutz beziehungsweise wiederholte Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften festgestellt worden. Die Betreiber einer Shisha-Bar, bei der eine fehlende Fluchttür bemängelt wurde, haben sich mit der Stadt in Verbindung gesetzt und einen Ortstermin vereinbart, wie Stadtsprecher Dirk Rütten berichtet. Auf der Facebook-Seite des Lokals wird den Gästen versprochen, so schnell wie möglich zu handeln, um wieder öffnen zu können: „Wir hoffen, dass es noch im Laufe nächster Woche sein wird“, heißt es. Bei den anderen beiden geschlossenen Bars sollen einzelne Unternehmer „gewerberechtlich unzuverlässig“ sein. Das kann unterschiedliche Gründe haben: Missachtung von Steuer- oder Sozialversicherungspflichten, Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Details wollte die Stadt nicht bekanntgeben.
Bar kann nach Behebung des Missstandes wieder öffnen
In einer vierten Shisha-Bar war der Betrieb in der Nacht zu Samstag eingestellt worden. „Dort gab es zwar einen Fluchtweg, aber der war zugestellt“, sagt Rütten. Alle Gäste mussten deshalb das Lokal verlassen. Der Missstand beim Brandschutz könne in diesem Fall schnell behoben und die Bar wieder geöffnet werden.
Mehr als 250 Beamte und Mitarbeiter von Polizei, Zoll und Ordnungsamt hatten in der Nacht zwölf Shisha-Bars in Mönchengladbach, Rheydt und Giesenkirchen kontrolliert. Dabei wurden auch von allen Gästen die Personalien aufgenommen. Geprüft wurde unter anderem, ob das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Die Ordnungsamtsmitarbeiter seien nur sehr vereinzelt auf Minderjährige gestoßen, so Rütten. Die meisten Verstöße habe es gegen das Nichtraucherschutzgesetz gegeben. Viele Gäste hätten unerlaubt in den Bars Tabak geraucht. Alleine deswegen gab es 129 Bußgeldverfahren.