Mönchengladbach Schweizer verbieten Ju-52-Flüge

Die Gladbacher Maschine ist von der neuen Regelung allerdings nicht betroffen.

Im kommenden Jahr soll es wieder Rundflüge der „Tante Ju“ von Mönchengladbach aus geben: Die Gladbacher Maschine wird demnächst instand gebracht. Derzeit gibt es in der Schweiz Diskussionen um andere Ju-52-Modelle.

Foto: Baum, Andreas (abau)

Der Absturz einer Ju 52 von Anfang August, bei dem in den schweizerischen Alpen 20 Menschen starben, hat nun erste Folgen. Das schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ein sofortiges Flugverbot für die beiden weiteren in der Schweiz stationierten Maschinen vom Typ Ju 52 der Ju-Air verhängt. Grund sind „schwerwiegende strukturelle Schäden im Bereich der Flügelholme“, die die Schweizerische Sicherungsuntersuchungsstelle (SUST) in den Wrackteilen entdeckt hatte. Dabei handelt es sich um Risse und Korrosion am Hauptholm, dem tragenden Element des Flugzeugflügels und weiteren Teilen des Flugzeugs. „Diese Schäden bleiben bei normalen Inspektionen und Wartungsarbeiten verborgen und konnten erst anhand der Trümmerteile festgestellt werden“, teilte das Bundesamt mit.

Keine Hinweise auf technisches Versagen des Flugzeugs

Allerdings stehen diese Schäden bisher in keinem Zusammenhang mit dem Absturz. Die Ju-Air betonte in einer Mitteilung, die Untersuchung der Absturzursache habe bisher keine Hinweise auf ein technisches Versagen des Flugzeuges ergeben. Weil die beiden Ju 52 der Flotte aber sowohl vom Alter als auch von den Betriebsstunden her der verunglückten Maschine entsprechen, sollen sie nun erst gründlich auf vergleichbare Schäden untersucht werden. Da der Sommerflugbetrieb ohnehin beendet ist, fällt das zunächst nicht weiter ins Gewicht.

Die Untersuchungen werden auch in Mönchengladbach mit großem Interesse verfolgt. Denn die „Tante Ju“, die im Hugo-Junkers-Hangar am Flughafen steht, wird derzeit wieder für den Flugbetrieb vorbereitet. Das organisiert der Verein der Freunde historischer Luftfahrzeuge, der dafür Spenden gesammelt hat. Wenn die Maschine flugtauglich ist, soll sie zur Generalabnahme in die Schweiz überführt werden und ab 2019 wieder von Mönchengladbach aus starten. Die Ju-Air teilte mit, an diesem Plan auch festhalten zu wollen. „Die Vorbereitungsarbeiten an der zurzeit in Mönchengladbach abgestellten Ju 52 mit dem Kennzeichen HB-HOY sind so weit abgeschlossen, dass das Flugzeug zu einer Strukturüberholung nach Dübendorf überflogen werden kann. Die entsprechenden Bewilligungen werden derzeit beantragt.“ Die Gladbacher „Tante Ju“ ist vom Flugverbot nicht betroffen, weil sie zehn Jahre nach den anderen Maschinen gebaut wurde und dies auch in den spanischen CASA-Werken geschah. „Da die HB-HOY in Alter und Hersteller nicht dem Unfallflugzeug entspricht und zudem 1991 bis 1996 generalüberholt wurde, ist sie vom Grounding nicht betroffen“, teilte die Ju-Air mit.

Verein erwartet gute Ergebnisse bei der Untersuchung

Der Verein der Freunde historischer Luftfahrzeuge war von dem Flugverbot für die Schweizer Maschinen überrascht worden, wie der Vorsitzende Bernd Huckenbeck sagte. „Unsere Tante Ju ist in den 1990er Jahren komplett wieder aufgebaut worden. Insofern erwarten wir bei der Untersuchung in der Schweiz gute Ergebnisse“, sagte Huckenbeck. Derzeit liefen Tests und Kontrollen für den Überflug, in der Schweiz wird dann die Maschine komplett auseinander gebaut und überprüft. Das kann aber erst dann passieren, wenn die beiden Schweizer Maschinen aus dem Check sind.

Die Ju-Air plant, den Flugbetrieb mit den jetzt beanstandeten Maschinen im kommenden Jahr wieder aufzunehmen. Dann sind auch wieder Rundflüge von Mönchengladbach aus geplant.