Mobilität in Mönchengladbach Was E-Scooter in Mönchengladbach dürfen – und was nicht
Mönchengladbach. · Vielen sind die noch recht frischen Regelungen für die kleinen Elektro-Tretroller noch unbekannt. Ein Überblick, was erlaubt ist.
Elektrische Klein- und Kleinstfahrzeuge erobern gerade auch Mönchengladbachs Straßen. Doch weil sie so neu sind, gibt es oftmals Irritationen, Verwechslungen und manchmal auch Ärger.
Gelten für E-Scooter-Fahrer gleiche Rechte wie für Radfahrer?
Für E-Scooter-Fahrer gilt vieles, was auch für Radfahrer gilt. So dürfen beide auf Radwegen fahren; für das Abstellen von Elektro-Kleinstfahrzeugen gelten die gleichen Parkvorschriften. Aber es gibt auch Ausnahmen, was genauso zu den Irritationen beiträgt wie die manchmal schwierige Unterscheidung zwischen Kleinst- und Kleinfahrzeug.
Warum dürfen E-Scooter nicht auf der oberen Hindenburgstraße fahren?
Das Fahren auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für E-Scooter verboten – außer, wo durch das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ erlaubt. Das Schild „Radfahrer frei“ gilt nicht für Fahrer von Elektro-Tretrollern. Die obere Hindenburgstraße ist eine Fußgängerzone. Es gibt zwar den Hinweis, dass Radfahrer erlaubt sind. Das Schild „E-Scooter frei“ fehlt aber. Die Polizei will auf der Hindenburgstraße jetzt vermehrt kontrollieren.
Dürfen E-Scooter schneller als 20 Stundenkilometer fahren?
Nein. Was E-Tretroller nicht dürfen, dürfen aber E-Roller. Und beide Typen ähneln sich manchmal. Ein Beispiel bietet Sascha Siebenhaar: Er fährt einen Scuddy-Premium, auf dem man wie auf einem Tretroller steht. Aber sein Fahrzeug fährt bis zu 45 km/h. Der Scuddy hat eine Lenkstange und kann mit wenigen Handgriffen zusammengeklappt werden. „Ich werde ein- bis zweimal in der Woche von der Polizei angehalten, weil sie denkt mein Fahrzeug sei zu schnell“, sagt Siebenhaar. Das Missverständnis kann der Siebenhaar Scuddy-Vertriebspartner aus Mönchengladbach mit seinen Papieren zwar schnell ausräumen, dennoch ärgert ihn das, weil sein Scuddy gar nichts mit einem Elektrokleinstfahrzeug zu tun hat, sondern eine Straßenzulassung nach der Mofa-Richtlinie hat.
Plant die Stadt Sonderregeln für E-Tretoller wie Düsseldorf?
Als eine der ersten Städte in NRW will Düsseldorf eine „Sondernutzungserlaubnis“ für E-Scooter durchsetzen. Vorgesehen sind zahlreiche Regeln – darunter Parkverbote in Parks und Fußgängerzonen. In Mönchengladbach steht so etwas noch gar nicht zur Diskussion. Dafür ist das Thema noch zu frisch. gap