Versorger NEW in Mönchengladbach „Sven“: Wer haftet für finanziellen Schaden?

Mönchengladbach. · Grüne, FDP und Linke fordern ein Gutachten zum umstrittenen E-Mobil und zum Verlust.

Im März 2019 wurde das E-Mobil „Sven“ präsentiert.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

In der nächsten Sitzung des Rates am 11. März wird die Beteiligung der NEW AG am Elektroauto „Sven“ erneut Thema sein. Geht es nach der Opposition aus Grünen, FDP und Linkspartei, dann soll ein unabhängiges Rechtsgutachten klären, wer für den voraussichtlich entstandenen Schaden in Höhe von 1,7 Millionen Euro aufkommen muss. Und ob überhaupt jemand aufkommen muss. Die drei Fraktionen haben einen entsprechenden Antrag für die Ratssitzung vorgelegt, wonach die Stadt einen externen Rechtsgutachter mit der Klärung dieser Frage beauftragen soll.

Die NEW trennt sich derzeit von dem Investment, das die Bezirksregierung und die Landesregierung NRW als rechtswidrig eingestuft hatte. Die Kommunalaufsicht hatte unter anderem gerügt, dass die 2,5 Millionen Euro teure Beteiligung eingegangen worden sei, ohne vorher den Rat und die Aufsicht selbst einzuschalten. Das verstößt gegen die Gemeindeordnung. Daraufhin drängte die Bezirksregierung ab November 2018 darauf, dass sich die NEW von den „Sven“Anteilen trennt. Vor wenigen Wochen teilte der Energieversorger jedoch mit, dass der Mitgesellschafter FEV GmbH nicht damit einverstanden sei, dass die NEW – wie von deren Vorstandschef Frank Kindervatter im Dezember 2019 im Stadtrat angekündigt – die Anteile an Innogy für 2,5 Millionen Euro abgibt. Damit bleibt jetzt nur noch die Auflösung der verbliebenen Mittel; und das bedeutet unterm Strich einen Verlust von 1,7 Millionen Euro für die NEW.

Weil die NEW AG mehrere Aktionäre hat, ist aber gar nicht so leicht zu klären, wer eigentlich Ansprüche hat. In dem Antrag heißt es, dass geprüft werden soll, welche Ansprüche die Stadt, die städtische Entwicklungsgesellschaft EWMG (der ein Großteil der Anteile gehören), die NEW Kommunalholding und die NEW AG selbst haben – unter anderem gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat oder einzelnen Mitgliedern des Kontrollgremiums der NEW AG.

Der Rat müsste dieses Rechtsgutachten mit Mehrheit beschließen. Damit wird dieser Antrag der Opposition zur einer politisch durchaus brisanten Frage. Denn er impliziert auch, dass Haftungsansprüche gegenüber den Politikern im Aufsichtsrat geklärt werden sollen, also die Fraktionschefs von CDU und SPD, Hans Peter Schlegelmilch und Felix Heinrichs.

Finger verweist darauf, dass sich der Rat im Oktober einstimmig für Transparenz bei „Sven“ ausgesprochen habe. „Ich hoffe darauf, dass alle der Meinung sind, dass man das jetzt tun muss.“