Feuerwehr- und Polizeieinsatz in Mönchengladbach Drohbrief stört Betrieb am Amtsgericht
Rheydt. · Feuerwehr und Polizei waren am Dienstag im Rheydter Amtsgericht im Einsatz. Dort war eine möglicherweise gefährliche Substanz gefunden worden. Vor einem Monat hatte ein ähnlicher Brief eine Rechtsanwaltskanzlei erreicht.
Gegen 7 Uhr war der Brief da. Ein Wachtmeister im Amtsgericht Rheydt hatte ihn entdeckt. Das Schreiben war adressiert an eine Richterin und enthielt ein verdächtiges Pulver. Polizei und Feuerwehr wurden alarmiert, die sofort ausrückten.
Einzelne Räume, in denen der Brief war, wurden gesperrt. Das Gerichtsgebäude musste aber nicht evakuiert werden. Der Dienstbetrieb konnte weiterlaufen. In unmittelbarer Nähe zum Gerichtsgebäude wurde ein Teilabschnitt der Nordstraße als Bereitstellungsraum für die Einsatzfahrzeuge gesperrt, Spezialisten der Feuerwehr aus Köln und Essen wurden angefordert, um die undefinierte Substanz zu testen.
Innerhalb eines Monats sind damit nun zwei Briefe mit einem verdächtigen Pulver an Rheydter Adressen verschickt worden. Am 2. Juni landete die Sendung zuerst im Briefkasten einer Rechtsanwaltskanzlei an der Mühlenstraße. Alarmierte Polizisten trugen das Beweisstück zur Rheydter Wache, die daraufhin gesperrt werden musste – genauso wie die Kanzleibüros. Am Mittwoch nun kam eine ähnliche Sendung in der Poststelle des Rheydter Amtsgerichts an. Im Umschlag steckte nicht nur das Pulver, sondern auch ein Drohbrief, der laut Polizei an eine ganz bestimmte Richterin gerichtet war. Um welche Substanz es sich im Brief handelte, war zunächst unklar.
Mehr als sechs Stunden nach Einsatzbeginn kam die Entwarnung: Der Stoff ist nicht gefährlich. Der jüngste Fall erinnert sehr an den 2. Juni. Auch in diesem Fall war zunächst unklar, um welche Substanz es sich gehandelt hatte. Das Pulver ähnelte wohl dem gefährlichen Anthrax, auch Milzbrandsporen genannt.
Erst nach einer von Spezialeinheiten der Feuerwehr unterstützten Untersuchung im Labor des Landeskriminalamtes hatte sich herausgestellt, dass es sich bei dem Pulver aus der Rheydter Kanzlei um eine harmlose Substanz handelte. Eine Verseuchung der Proben mit einem Milzbranderreger konnte ausgeschlossen werden.
Die Feuerwehr in Mönchengladbach war bereits während des Einsatzes im Juni davon ausgegangen, dass es sich um bei dem Pulver um Maisstärke handelte. Die weitergehende Laboruntersuchung war aus Sicherheitsgründen in die Wege geleitet worden. Im aktuellen Fall wollte die Polizei nicht sagen, welche harmlose Substanz bei der Analyse herauskam.
Ob beide Fälle im Zusammenhang stehen, ob sich der Sender von Anwälten und der Richterin ungerecht behandelt fühlte, wird nun im Rahmen der Ermittlungen überprüft. Die Kriminalpolizei versucht jetzt, den Absender des Drohschreibens ausfindig zu machen. Der Tatvorwurf lautet zurzeit: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Es könne aber noch mehr hinzu kommen, wie Polizeisprecher Wolfgang Röthgens sagt. „Es kann auch Bedrohung oder Körperverletzung sein, wenn sich beispielsweise jemand über den Brief so erschreckt hat, dass er körperliche Beeinträchtigungen davon trägt.“ Hinzu kommen noch Schadensersatzforderungen für den Einsatz von Polizei und Feuerwehr, die auch noch überörtliche Kräfte anfordern mussten.