Mettmann Räumungsklage vor dem Amtsgericht: Beklagte Seniorin bleibt Prozess fern

Mettmann. · Eine 82-Jährige soll in Mettmann Müll im Hausflur verteilen. Der Prozess gegen sie zieht sich nun schon über drei Tage hin – ein Ende ist nicht abzusehen.

Der Fall wird am Mettmanner Amtsgericht verhandelt.

Foto: Mikko Schümmelfeder

Seit Monaten drängt ein Vermieter auf die Zwangsräumung einer Wohnung in der Mettmanner Innenstadt. Nun hätten sich die Mietparteien eigentlich beim Amtsgericht gegenüber sitzen sollen – die Beklagte allerdings war nicht gekommen. Die 82-Jährige hatte sich krank gemeldet.

Der Leidensdruck des Vermieters ist groß. Per Handyvideo hat er festgehalten, wie die Beklagte keifend im Treppenhaus steht, während sie ihren Müll über das Geländer kippt und im Hausflur verteilt. Im nächsten Video dokumentiert die Tochter des Vermieters Urin an ihrer Wohnungstüre, der sich in ihrer Wohnung verteilte. Dazu beschallte die alte Dame den Hausflur nachts um halb elf mit klassischer Musik.

Nachbarn wollen die 82-Jährige dabei beobachtet haben, wie sie Gießkannen mit verdünntem Urin auf der Terrasse verteilte. Bereits vor Monaten hatte der Vermieter eine Räumungsklage eingereicht – auch, weil die seit ihrem Einzug im vergangenen Herbst nur einmal die Miete gezahlt haben soll.

Seither zieht sich die Sache hin. Beim Amtsgericht ist mittlerweile schon die zweite Richterin mit der Räumungsklage befasst, bald wird es die dritte sein, drei Verhandlungstage sind zwischenzeitlich gelaufen. Zum ersten Termin im Zivilrechtsstreit war die Beklagte noch gekommen, Zweifel an deren Geschäftsfähigkeit hatte es nicht gegeben. Den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich hatte die 82-Jährige abgelehnt und stattdessen den Vermieter und dessen Familie wissen lassen, dass sie die Leute „fertigmachen“ wolle.

Nun also hatte die Beklagte es vorgezogen, nicht zum Prozess zu erscheinen und stattdessen nicht nur ihren Anwalt, sondern auch noch einen Bekannten dorthin geschickt: einen Richter außer Dienst, der sich bestens auskennt in den juristischen Untiefen.

Dabei war ihr persönliches Erscheinen vom Gericht angeordnet worden – erzwingen könne man das jedoch nicht: „Es ist gut möglich, dass das folgenlos bleibt“, sagt Gerichtssprecher Markus Zweigle.

Die Richterin zweifelte die Geschäftsfähigkeit der Frau an

Für die Kläger sind die Folgen der Verweigerung gravierend: Weil es wegen der Urin-Attacken zwischenzeitlich einstweilige Verfügungen gegen sie gegeben hatte, zweifelte die Richterin, die Klage und Vergleich ursprünglich noch zugestimmt hatte, nun plötzlich die Geschäftsfähigkeit der beklagten 82-Jährigen an. Die Frau sei nicht da, sie könne sich kein Urteil bilden.

Damit wäre die Klage unzulässig – mit unabsehbaren Folgen für den Vermieter, der nun statt einer baldigen Räumung den möglicherweise monate- oder auch jahrelangen Weg durch psychiatrische Begutachtungen und juristische Instanzen abwarten muss. „Derweilen tobt sich die Dame im Haus meines Mandanten aus“, sagt dessen Anwalt.

Sollten Gutachter und das Betreuungsgericht irgendwann eine Geschäftsunfähigkeit feststellen, kämen außerdem möglicherweise die im Mietrecht verankerten Härteklauseln zur Anwendung. Das hohe Alter, eine mögliche Erkrankung: Das alles sind Gründe, die einen Auszug in weite Ferne rücken lassen können.

Gerichtssprecher Markus Zweigle macht dem Vermieter dennoch Hoffnung: „Wenn jemand ein Mietverhältnis stört, muss es beendet werden können.“ Eine solche Abwägung sei jedoch von dem mit der Sache befassten Richter zu treffen. Bis dahin müsse man auf den Räumungstitel warten.