Mönchengladbach Anwohner kritisieren Slogan auf Wahlplakat

Mönchengladbach. · Bürger beschweren sich über Plakate von „Die Partei“, die Stadt will nicht eingreifen.

Das umstrittene Plakat.

Foto: Denisa Richters

(angr) Sie sind knallrot, auf ihnen stehen nur zwei Wörter, und sie sorgen bei vielen Bürgern im Moment für Ärger: Die Satirepartei „Die Partei“ hat in Teilen der Stadt Wahlplakate aufgehängt, auf denen knapp steht: „Nazis töten.“ Immer mehr Bürger beschweren sich deshalb bei der Stadt. Viele verstehen darin einen Aufruf, Nazis eben zu töten, und verlangen von der Stadt, die Plakate zu entfernen. Dem widerspricht Ulas Zabci, Ratsherr für „Die Partei“: Tatsächlich gemeint sei nicht, Nazis zu töten, sondern dass Nazis selbst aktiv töten. „Das ist für viele Menschen die Realität. Wir wollen auf diese reelle Gefahr hinweisen.“ Und Bastian Hoff, Kreisvorsitzender der Partei, sagt: „Wir haben auch in Mönchengladbach eine gefährliche Mischkultur, die sich dem rechten Rand annähert. Dieses Plakat ist ein Weckruf, damit sich Hanau nicht wiederholt.“

Die Stadt kann durchaus verlangen, dass Wahlwerbung aus der Stadt wieder verschwindet. Das tat sie zuletzt bei der Europawahl 2019, als die NPD plakatiert hatte: „Migration tötet.“ Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners ordnete an, dass die Plakate entfernt werden müssen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Stadt damals recht. Mit den volksverhetzenden Plakaten gefährde die NPD die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“, hieß es vom Gericht.

Ein ähnliches Einschreiten im Falle der Plakate der Satirepartei lehnt die Stadt aber ab. Der Slogan sei nicht als Aufforderung zu einer Straftat zu sehen. „Vielmehr ist er als Meinungsäußerung durch die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 im Grundgesetz geschützt“, so die Stadt. Wahlwerbung könne von einer Ordnungsbehörde nur dann unterbunden werden, wenn sie bewiesen rechtswidrig sei oder ein hinreichender Verdacht einer Straftat vorliege, teilte Stadtsprecher Dirk Rütten mit: „Deshalb wird die Stadt Mönchengladbach die Entfernung der Wahlplakate nicht veranlassen.“

Ähnlich sah dies Anfang des Jahres auch die Staatsanwaltschaft Bielefeld, die wegen dieser Wahlplakate Ermittlungen aufgenommen hatte, diese aber einstellte mit Verweis auf einen nicht hinreichenden Tatverdacht. Im Fall eines ähnlichen Wahlplakates kam das Amtsgericht Bielefeld im Februar 2020 zu dem Entschluss, dass das Plakat „Hier könnte auch ein Nazi hängen“ der Partei keine öffentliche Aufforderung zu einer Straftat sei, sondern als Meinungsäußerung durch das Grundgesetz geschützt sei. Dies ließe zwar eine zweideutige Interpretation zu, beziehe sich aber auf ein Plakat mit rechtem Inhalt.