Kommunalwahl in Düsseldorf „Ballermann“: FDP-Werbung landet sogleich im Müll

Düsseldorf · Erst diese Woche stellten die Liberalen ihre Wahlkampagne vor: „Szene: Ja, Ballermann: Nein“ heißt es auf einem Plakat. Doch der Begriff „Ballermann“ ist geschützt.

Der Stein des Anstoßes: Der Name Ballermann ist geschützt. Partyveranstalter André Engelhardt will rechtliche Schritte gegen die FDP einleiten.

Foto: FDP

Am Dienstag erst haben die FDP und ihre Oberbürgermeisterkandidatin Marie-Agnes Strack-Zimmermann ihre Wahlkampagne und ihre Wahlplakate für die Kommunalwahl am 13. September vorgestellt. Doch seit Freitag steht fest, dass ein Teil der Wahlwerbung wieder eingestampft werden muss.

Denn auf einem Plakat steht: „Szene: Ja, Ballermann: Nein. Düsseldorf verstehen.“ Und das hat André Engelhardt auf den Plan gerufen, der sich den Namen Ballermann schon vor Jahren hat schützen lassen und rigoros gegen jeden vorgeht, der ihn ohne seine Erlaubnis benutzt. In einem Schreiben an die FDP fordert Engelhardt die Partei auf, die unerlaubte Nutzung zu unterlassen: „Durch ihre Wahlkampf-Slogans verunglimpfen Sie unsere bekannten Marken- und Kennzeichenrechte Ballermann®. Wir haben unsere ständige anwaltliche Vertretung beauftragt, rechtliche Schritte gegen Sie, die FDP Düsseldorf, zu prüfen. Wir geben Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens Donnerstag, den 6. August 2020.“

Und dass damit nicht zu spaßen ist, bekräftigt Engelhardt im Gespräch mit der WZ: „Falls die FDP bis zu diesem Datum nicht erklärt, dass sie diese Plakate nicht mehr benutzen wird, werde ich sicher vor Gericht gehen. Auch wenn der Fall vielleicht nicht ganz eindeutig ist.“ Dazu sei er gegenüber seinen Lizenznehmern verpflichtet. Er selbst ist aber persönlich ziemlich verärgert über die Plakate: „Dieser Ort ist eigentlich nur ein Kindergeburtstag für Große. Und ich stelle mich damit auch vor die Millionen Menschen, die friedlich am Ballermann feiern“.

Soweit will es Marie-Agnes Strack-Zimmermann aber gar nicht kommen lassen. Sie räumte auf Anfrage der WZ ein: „Wir wussten nicht, dass der Name Ballermann rechtlich geschützt ist – und werden diese Plakate auch nicht mehr für unseren Wahlkampf benutzen.“ Für sie sei die Angelegenheit aber ein Glücksfall, denn nun seien die Plakate in aller Munde und die Diskussion über das Thema in vollem Gange. Auf ihre Botschaft will sie nämlich nicht verzichten: „In der Altstadt treffen sich am Wochenende viele Menschen auf engstem Raum und trinken sehr viel Alkohol. Dann nimmt die Bereitschaft zur Gewalt stark zu, das müssen wir in der Zukunft verhindern.“ Der finanzielle Schaden halte sich zudem in Grenzen, weil außer ihr nur noch ein Parteikollege mit dem Slogan werben wollte und die Plakate außerdem noch nicht aufgehängt waren.

Auch Ballermann-Sängerin Melanie Müller fühlt sich von dem Plakat offenbar angegriffen. Sie schreibt auf Instagram: „Mit den Steuern der Gastronomie- und Eventbranche hat es sich doch bis dato recht gut gelebt ....oder Frau Strack-Zimmermann?“

Das ließ die Politikerin auch nicht unbeantwortet, wie das Online-Portal „Der Westen“ berichtet. „Liebe Melanie Müller, bitte ganz ruhig bleiben. Niemand will Dir Mallorca wegnehmen, ganz im Gegenteil“, sagt sie dort. „Du solltest dich schon informieren, worum es hier geht. Hier geht es um eine Düsseldorfer Kommunalwahl. Mallorca soll Mallorca bleiben....... Lass uns doch gerne mal abends durch die Altstadt gehen, dann siehst Du es selbst.“