Frost und Schnee in Mönchengladbach Winterdienst auch auf separaten Radwegen

Mönchengladbach · Bei Schnee und Glätte räumen Mags und GEM die Straßen, in diesem Jahr auch einige Radwege. Grundstückseigentümer müssen den Winterdienst der Stadt unterstützen. Welche Streu- und Räumpflichten Anwohner haben.

Mit zwölf Räumfahrzeugen ist die GEM bei Schnee und Glätte auf Mönchengladbachs Straßen unterwegs.

Foto: GEM

(Red) Mags und GEM sind auf die Wintersaison vorbereitet. Wie die Stadttochter mitteilt, seien zwölf Winterdienstfahrzeuge der GEM einsatzbereit, die Salzlager seien voll. In diesem Winter kehrt die Mags erstmalig auch einige baulich getrennte Radwege in der Vitusstadt.

Damit sich Mönchengladbacher im Winter auch bei Eis und Schnee sicher im Straßenverkehr bewegen können, stehen Mags und GEM mit einem 24-Stunden-Einsatzplan bereit. Fahrzeuge, die im Sommer zur Bewässerung im Einsatz waren, seien nun wieder umgerüstet und können die Straßen schnee- und eisfrei halten. Die GEM kümmere sich bei Glätte und Schneefall zuerst um Hauptverkehrsstraßen und anschließend um Nebenstraßen. Erstmalig werden auch einige Fahrradwege geräumt, die baulich von der Straße getrennt sind. Auf insgesamt 109 Kilometern könnten Radfahrer damit auch im Winter die Hauptrouten nutzen. Dennoch sollten sie vorsichtig fahren: Etwa bei anhaltendem Schneefall oder überfrierender Nässe könne es weiter zu Beeinträchtigungen kommen, so die Mags.

3000 Tonnen Streusalz
sind eingelagert

Damit die Straßen nicht zur Rutschbahn werden, kommt Streusalz zum Einsatz. Die Salzlager der Mags seien bereits gefüllt, 3000 Tonnen Streusalz sind eingelagert. „Weil es im letzten Winter so warm war, mussten wir gar kein Salz nachkaufen. Die Vorräte reichen aus“, sagt Yvonne Tillmanns, Pressesprecherin der Mags. Damit vereiste Straßen schnell verkehrssicher werden, arbeitet die Stadttochter mit einer sogenannten Sole, einem Salz-Wasser-Gemisch, das die glatte Fahrbahn schneller enteist.

Die Feuchtsalzstreuer sind dabei auf den Fahrbahnen unterwegs, auf Gehwegen sind Grundstückseigentümer in der Räum- und Streupflicht. Auf das Streuen mit Salz sollen sie aber verzichten und stattdessen nur abstumpfende statt auftauende Stoffe nutzen. „Die Erfahrungen der letzten Winter haben gezeigt, dass Splitt, Sand oder Lava dieselbe Wirkung erzielen wie umweltschädliches Streusalz“, heißt es bei der Stadttochter.

Wie bei der Beseitigung von Laub müssen Eigentümer bei Schnee und Glätte den Weg vor ihrer Haustür freihalten. Liegt Schnee, muss ein 1,5 Meter breiter Gang auf dem Gehweg geräumt sein, bei Glätte müssen Bürger zudem streuen. Je nach Straße muss auch die Fahrbahn mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Anwohner können im Straßenverzeichnis der Betriebe unter www.mags.de einsehen, welche Räum- und Streupflichten sie haben.

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr müssen die Bürger zur Schaufel greifen. Tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr sind Eigentümer verpflichtet, „Schnee und Eis immer unmittelbar nach Ende des Schneefalls oder nach Entstehen von Glätte“ zu entfernen, so die Mags.

(RP)