Mörder muss nach 25 Jahren erneut in Haft

Der in Rheydt geborene Mann war 1991 für einen Mord verurteilt und inhaftiert worden. Später wurde er unter der Bedingung, nie wieder nach Deutschland zurückzukehren, vorzeitig entlassen und in die Türkei abgeschoben. Gegen diese Auflage verstieß er nun.

Ein Gladbacher, der am Samstag nach Izmir in die Türkei reisen wollte, kam nicht weit: Als er seinen Reisepass bei der Ausreisekontrolle vorlegte, um ins Flugzeug zu steigen, griff die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen zu. Die Beamten verhafteten den heute 45-jährigen türkischen Staatsbürger, weil er vom Landgericht im Jahr 1992 wegen Mordes verurteilt worden war und einen Teil seiner Haftstrafe noch verbüßen muss. Wie die Bundespolizei mitteilte, lag gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl vor, weil er gegen Entlassungsauflagen verstoßen hatte. Der Fall ist kompliziert und außergewöhnlich, vor allem aber ist er brutal, wie aus der entsprechenden Akte von damals bei der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Auch bei der Polizei Mönchengladbach war der Fall gestern noch bekannt.

Am 31. Mai 1991 lauerte der damals 20-Jährige zusammen mit einem Komplizen seinem Opfer, einem 17-jährigen Bäckerlehrling, auf dessen Weg zur Arbeit in Giesenkirchen auf. Die beiden Täter passten den Jugendlichen ab, verschleppten ihn, misshandelten ihn und stachen dann mit einem Messer mehrmals zu, berichtete gestern Benjamin Kluck, Sprecher der Gladbacher Staatsanwaltschaft.

Das Duo habe dem 17-Jährigen damals einen „Denkzettel“ verpassen wollen, hieß es vor Gericht. Motiv für die brutale Tat war unter anderem Eifersucht, weil die damalige Freundin des Opfers vorher eine Beziehung mit dem Täter beendet hatte. Auch vermutete der Täter, der 17-Jährige sei Teil einer Gruppe gewesen, von der er zuvor zusammengeschlagen worden war. So geht es aus der Urteilsbegründung hervor.

Mehrere Monate war der in Rheydt geborene Mann nach der Tat auf der Flucht, bis er dann doch noch gefasst und Anfang 1992 vom Landgericht verurteilt wurde wegen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Die Strafe: neun Jahre Jugendhaft. Von dieser Strafe saß der Mönchengladbacher aber nur sechs Jahre ab. 1997 wurde er aus der Haft entlassen und in die Türkei abgeschoben, berichtete die Bundespolizei. Seine Freilassung war damals allerdings mit der Auflage verbunden, nie mehr in die Bundesrepublik zurückzukehren. Und genau dagegen verstieß der Mann nun.

Unerkannt und unbehelligt von den Behörden reiste der verurteilte Mörder am 29. November wieder in die EU ein. Die Behörden in Wien stellten dem Mann ein Visum für den Schengen-Raum aus, weil ihnen der Vollstreckungshaftbefehl aus Deutschland nicht vorlag. Die Panne: Er wurde nicht per internationalem Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Weil die Beamten in Österreich überhaupt nicht ahnten, um wen es sich handelt, wurde der heute 45-Jährige trotz der Auflage aus dem Gericht in die EU gelassen. Von Österreich aus reiste er dann problemlos weiter nach Deutschland. Erst als er das Land nach vier Tagen Aufenthalt am vergangenen Samstag wieder verlassen wollte, fiel bei der Ausreise auf, um wem es sich eigentlich handelt.

Die Bundespolizei verhaftete den Mann und überstellte ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Dort muss der Rheydter nun fast 20 Jahre nach seiner Freilassung die verbliebene Reststrafe von drei Jahren und einem Monat verbüßen.