Mutmaßliche Räuberbande steht vor Gericht

Drei Mönchengladbacher müssen sich wegen vier Überfällen auf Spielhallen im April 2010 verantworten.

Mönchengladbach. Vier Überfälle auf Spielhallen hat es im April 2010 gegeben — alle liefen nach dem gleichen Muster ab. Jetzt stehen die drei jungen Täter vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen bandenmäßig begangene räuberische Erpressung und schweren Raub vor.

Okhan M. (23), Mahmut C. (22) und Ergün D. (24) haben beim Prozessauftakt gestanden, dass sie am 9., 16., 25. und 27. April 2010 die Überfälle begangen haben. D. und C. kannten sich bereits aus dem Kindergarten, ihre Familien waren miteinander bekannt. M. war aber in der Zeit der „beste Kumpel“ von D. C. vermutet, er sei zu den Überfällen in der Hauptsache deshalb hinzugebeten worden, weil er — im Gegensatz zu den beiden anderen — über ein Auto verfügte.

D., der eingeräumt hat, dass die Überfälle vom Grundsatz her seine Idee gewesen seien, hatte seinen Führerschein wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verloren. Er sagte dem Gericht, dass er über einen längeren Zeitraum täglich an die zwei Gramm Marihuana konsumiert habe.

Seit anderthalb Jahren aber nehme er keine Drogen mehr, er habe es in einem Urlaub, in dem er über sein Leben nachgedacht habe, geschafft, davon wegzukommen. Ein Gutachten darüber, ob bei ihm ein Hang zu Drogen vorliegt, steht noch aus.

Für Mittäter M. liegt das bereits vor: Der Sachverständige Martin Deis befürwortete die Unterbringung M.s in einer Entziehungsanstalt. M. ist der einzige der drei, der in Untersuchungshaft sitzt. Denn als sie nach dem letzten Überfall Ende April gemeinschaftlich beschlossen hatten, dass sie keine weiteren Überfälle mehr begehen wollten, war ihnen die Polizei nicht auf die Spur gekommen.

M. wurde bei einem ähnlichen Überfall im November 2010 geschnappt. D. ging zur Staatsanwaltschaft, zeigte sich selbst an und nannte seine Mittäter. Den ersten Überfall begingen D. und C. allein. „Und ich musste ihn ein bisschen überreden“, räumte D. vor Gericht ein.

C. sah sich in einer Spielhalle an der Hindenburgstraße um, gab D. ein Zeichen, der zog eine Wollmütze mit Sehschlitzen über das Gesicht, nahm eine ungeladene Pistole und ging rein. Die Pistole habe er beim Fußballspielen in einem Gebüsch am Grenzlandstadion einige Monate zuvor gefunden. Sie habe kein Magazin gehabt, aber Eindruck gemacht, denn man habe so tun können, als ob man sie nachlade — das Geräusch dabei habe echt geklungen.

Staatsanwalt Christoph Burbulla hob in seinen Nachfragen vor allem auf den Hintergrund der Taten ab — was das Motiv gewesen sei, wollte er wissen. „Frust, schnelles Geld“, antwortete D. „Aber wir haben niemanden mit dem Tode bedroht“, wies er Teile der Anklageschrift zurück. „Was sollten die Angestellten, denen Sie die Waffe vorgehalten haben, denn denken?“, bohrte Burbulla nach.

„Die sollten nicht denken, die sollten nur schnell das Geld rausgeben“, sagte D. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt — dann könnte auch schon das Urteil fallen. Für schweren Raub als Bande drohen nach dem Erwachsenenstrafrecht mindestens drei Jahre Haft. Lediglich C. war bei der Begehung der Taten noch keine 21 Jahre alt und könnte nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.