Prozess: Anklage gegen Erotik-Agenten

Ein Gladbacher (44) soll mit privaten Seitensprung-Abenteuern mit „willigen Frauen“ geworben haben. Am Ende zahlten die Anrufer laut Staatsanwaltschaft nur viel Geld.

Mönchengladbach. Eindeutig zweideutig waren Anzeigen, mit denen ein Gladbacher in der Vergangenheit für seine "Seitensprungagentur" warb. Damit hat die Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft überhaupt kein Problem. Was sie allerdings für eine Betrugsmasche mit vielen Opfern hält, ist der Apparat hinter diesen Anzeigen.

Denn der Angeklagte (44), der seit gestern vor der ersten großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts sitzt, hat nach Ansicht der Staatsanwälte damit geworben, dass Frauen "ohne finanzielle Interessen" an Seitensprüngen und Sex-Abenteuern interessiert sind. Als erste Kontaktnummer waren laut Anklage private Mobilfunknummern angegeben, entsprechende Anrufe landeten aber immer in einer von dem Angeklagten betriebenen Call-Center.

Dort sammelten diverse geringfügig beschäftigte Mitarbeiterinnen Informationen zu den Vorlieben und dem gewünschten Frauentyp der männlichen Anrufer mit dem Versprechen, man könne "willige Frauen" in der näheren Umgebung vermitteln. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass es überhaupt keine an einer Vermittlung interessierten Frauen gab.

Die Anrufer sollen Vermittlungsgebühren zwischen 90 und 195 Euro bezahlt haben und erhielten Rufnummern, unter denen niemand zu erreichen war, beziehungsweise 0190er-Nummern, bei denen der Gebührenzähler weiter ratterte. Angeklagt sind 101 Einzelfälle aus dem Jahr 2004 mit Opfern aus dem ganzen Bundesgebiet und einem Gesamtschaden von rund 10400 Euro.

Der Angeklagte hat ausgesagt und beteuert, es habe die an der Vermittlung interessierten Frauen doch gegeben. Deshalb sei sein Geschäft kein Betrug gewesen. Sämtliche geladene Zeuginnen, ein halbes Dutzend Mitarbeiterinnen des Call-Centers, erschienen am Montag nicht. Alle Vorladungen kamen mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurück ins Gericht. Der Prozess wurde vertagt. Der Angeklagte will sich bemühen, bis zum 18. Mai die aktuellen Anschriften zu beschaffen.