Prozess gegen Bahnhofsschläger
Sie prügelten plötzlich auf zwei Frauen ein. Ohne Öffentlichkeit wird gegen die zwei Teenager verhandelt.
Mönchengladbach. Wie aus dem Nichts schlugen die damals 15-Jährigen in der Halle des Stadtmitte-Hauptbahnhofs auf zwei Frauen ein. Die erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Der Fall der brutalen Teenager löste nicht nur in Gladbach Entsetzen aus. Am 14. August stehen die Angeklagten B. und Y. vor dem Jugendschöffengericht. Wegen des Alters der Beschuldigten findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beginn ist um 13 Uhr.
Die Jungen aus Hardterbroich und Stadtmitte müssen sich wegen einfacher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung verantworten. Bei Y. kommt laut Staatsanwaltschaft noch der Vorwurf des Widerstandes gegen Beamte der Bundespolizei hinzu. Er hatte nach der Festnahme versucht, einen Polizisten zu schlagen.
Grundlage für das Urteil ist das Jugendstrafrecht — hierbei gehe es vor allem weniger um die Bestrafung als vielmehr um „erzieherische Aspekte“, so die Ankläger.
Am Pfingstsamstag, die WZ berichtete, spielte B. in der Bahnhofshalle Fußball. Dabei rollte einer Frau der Ball vor die Füße. Als sie den Freizeitkicker aufforderte, das störende Spiel einzustellen, schlug er ihr unvermittelt mit der Faust ins Gesicht, sagt die Staatsanwaltschaft. Sie erlitt Prellungen auf der Stirn, außerdem Platzwunden an Ober- und Unterlippe.
Als dann eine Bekannte schlichtend eingriff und sich zwischen der Frau und dem jungen Schläger stellte, griff der Angeklagte Y. ein. Er meinte offenbar, sein Freund befinde sich in Schwierigkeiten. Y. habe daraufhin der anderen Frau einen Fausthieb sowie mehrere Schläge mit dem eingegipsten Arm verpasst. Durch die Prügel und Tritte erlitt die Frau unter anderem einen Nasenbruch. Die beiden Opfer — eine 39-jährige Kölnerin und eine vier Jahre jüngere Gladbacherin — waren längere Zeit in ärztlicher Behandlung.
Die beiden jungen Leute befinden sich auf freiem Fuß, sagte am Dienstag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Bundespolizei hatte ihre Recherchen am 11. Juni abgeschlossen. B. habe bislang Aussagen verweigert, Y. sei „im Großen und Ganzen“ geständig. Im Gegensatz zu B. habe Y. eine dickere Polizeiakte. Verfahren gegen ihn seien aber eingestetellt worden. Um welche Verfahren es sich handelt, dazu schweigen die Ermittler.
B. hatte nach der Festnahme randaliert und sich auf dem Europaplatz zunächst losgerissen. Einem Bundespolizisten gelang es dann doch, dem Jugendlichen Handschellen anzulegen. Die löste er teilweise und versuchte den Beamten zu schlagen. Das gelang ihm nicht.
Aussagen von Passanten, nicht zwei, sondern drei junge Leute hätten auf das Damen-Duo eingeprügelt, bestätigten sich nicht. „Der Dritte ist kein Täter, sondern Zeuge“, sagte Peter Aldenhoff, Sprecher der Staatsanwaltschaft, zu einem früheren Zeitpunkt der WZ.