Prozess in Mönchengladbach Streit um Bettwäsche eskaliert: Vermieter tot

Ein 25-Jähriger soll das Opfer mit einem Baseballschläger angegriffen haben.

Seit gestern steht ein 25-jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht: Ihm wird vorgeworfen, im Februar mit einem Baseballschläger vor der Tür seiner Ex-Freundin gestanden und lautstark Einlass verlangt zu haben. Der im Nachbarhaus wohnende Vermieter der Frau habe ihn dann des Grundstücks verwiesen, woraufhin der Angeklagte ihn mit dem Schläger angegriffen habe. Das Opfer erlitt verschiedene innere sowie äußere Verletzungen und starb wegen der durch den Vorfall erlittenen Stresssituation wenig später an einem Herz-Kreislauf-Versagen.

Der unter anderem bereits wegen Körperverletzung vorbestrafte 25-Jährige beschrieb sich als ehrlich, hilfsbereit, aber auch schnell aufbrausend. Dies bestätigte auch die Ex-Freundin: „Er ist anders, wenn er getrunken hat, aggressiv und laut.“ Am Tatabend hätten sie mehrfach Kontakt gehabt, da er noch unbedingt Bettwäsche bei ihr abholen wollte. Sie habe dies abgelehnt, da ihre Tochter bereits geschlafen und sie Besuch gehabt habe. Sie verschloss die Tür, da ihr klar war, dass es „Ärger geben würde“.

Kurz darauf habe der Angeklagte bei ihr Sturm geklingelt. Danach habe sie einen Streit zwischen ihrem Vermieter und ihm verfolgt. Beide hätten einen Knüppel in der Hand gehabt und seien immer lauter geworden. Schließlich sei es zu einer Rangelei gekommen. Auch der Freund, der an diesem Abend zu Besuch war, sagte aus. Er habe den 25-Jährigen am Telefon sagen hören: „Ich komm‘ jetzt rüber, du Schlampe.“ Er hörte, wie das spätere Opfer mit dem Angeklagten in Streit geriet. Gesehen habe er dies alles jedoch nicht. Die Geschehnisse verfolgen konnte er erst, als die beiden Kontrahenten auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu sehen waren, wie sie sich auf einer Motorhaube prügelten. Irgendwann habe der 25-Jährige den Baseballschläger hochgehalten und gefragt: „Reicht das jetzt?“

Rechtsmediziner: Schläge sind nicht die Todesursache

Das Opfer habe geschwankt, sei dann ins Haus gegangen. Mit dem Handy des Zeugen wurde ein Video gefertigt, das die Körperverletzung zeigen soll. Der Zeuge versuchte vergeblich, das Opfer in dessen Wohnung zu erreichen. Die Feuerwehr brach die Tür auf, fand den Toten im Badezimmer. Der Rechtsmediziner erklärte, das Opfer habe mehrere Zeichen stumpfer Gewalteinwirkung  gezeigt, sei aber nicht an diesen verstorben. Der Tod sei nicht ohne die Vorerkrankung des Opfers unter anderem am Herz erfolgt. eva