Prozess: Jugendliche müssen sich für versuchten Mord verantworten

Drei Jugendliche stehen nach dem Einbruch und der vermutlichen Brandstiftung im Behindertenheim des DRK am Volksgarten vor Gericht.

Mönchengladbach. Seit Freitag stehen drei Jugendliche — einmal 17, zweimal 16 Jahre — vor der Ersten großen Jugendkammer des Landgerichts. Sie sollen verantwortlich sein für einen Einbruch in das DRK-Behindertenwohnheim Volksgarten in der Nacht zum 7. Oktober 2011. Am Ende brannte es dort, die Feuerwehr rückte zu einem Großeinsatz aus.

Dem Ältesten der drei wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Mord und besonders schwere Brandstiftung vor, den anderen unterlassene Hilfeleistung. Alle drei müssen sich wegen gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls unter Mitführung eines Werkzeugs verantworten.

Bei dem versuchten Mord geht es um viele Menschen. 68 Heimbewohner waren in dieser Nacht da — nur sieben von ihnen in der Lage, zu gehen, alle anderen auf Hilfe angewiesen — dazu drei Pflegekräfte und sieben Mieter anderer Wohnungen. Sie alle, so die Anklage, hätten sterben können, wenn nicht eine Pflegerin (48) die Rauchentwicklung im Kellerbereich bemerkt und um 1.24 Uhr die Feuerwehr alarmiert hätte.

Den Jugendlichen sei durchaus klar gewesen, in was für ein Haus sie eingebrochen hätten und welche Folgen aus ihrem Handeln hätte entstehen können, argumentiert die Staatsanwaltschaft weiter. Die drei Jugendlichen waren in den Keller des Heims eingebrochen und hatten dort Spinde und auch einen Wandtresor aufgebrochen — fanden aber keine Beute.

Sie sollen angetrunken gewesen sein. Auf die Spur gekommen war die Polizei dem Trio, das Fingerabdrücke hinterlassen hatte, vier Tage später. Denn da waren der 17-Jährige, einer der beiden 16-Jährigen und ein 13-Jähriger in das Altenheim Thüringer Straße eingebrochen.

Dort hatte eine Pflegerin sie bei ihrem Einbruchsversuch aufgeschreckt und die Polizei alarmiert. Ein Jugendlicher wurde noch im Heim erwischt, die anderen beiden in der Nähe. Den Ermittlern waren Parallelen zu mehreren Einbrüchen in dieser Zeit aufgefallen — eben auch zu dem im DRK-Heim.

Der Vergleich der Fingerabdrücke brachte einen Volltreffer: Einer der Drei war zweifelsfrei im DRK-Heim gewesen. Weitgehend haben die Jugendlichen dann bei der Polizei die Tat gestanden. Insgesamt war ein Schaden von etwa 80 000 Euro entstanden.

Am Freitag wurde den Dreien die Anklage vorgetragen. Sie erklärten danach, man habe keinen Menschen töten und man habe die Feuerwehr alarmieren wollen. Doch die sei „plötzlich“ da gewesen. Um die Brandstiftung selbst soll es erst am nächsten Prozesstag (20. März) gehen. In der Nacht zum 16. Oktober 2011 brannte es erneut im DRK-Haus. Wieder war es Brandstiftung, so die Polizei.