Prozess: Mann soll seine Mutter vernachlässigt haben

Die 82-Jährige war pflegebedürftig und starb verwahrlost. Ihr Sohn (41) ist angeklagt.

Mönchengladbach. Mehr als ein halbes Jahr lang soll Karsten T. (41) tatenlos zugesehen haben, wie sich der Zustand seiner pflegebedürftigen Mutter (82) immer weiter verschlechterte. „Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge“ nennt es die Anklage. Eine Tat, die im Falle einer Verurteilung mit mindestens drei Jahren Haft bestraft wird. Selbst in einem minderschweren Fall liegt das Strafmaß zwischen einem und zehn Jahren.

T. soll von Mitte 2010 bis Januar 2011 zwar bei regelmäßigen Besuchen gesehen haben, dass es seiner bettlägerigen Mutter immer schlechter ging — er habe aber nichts unternommen, so die Anklage. Erst am 22. Januar 2011 rief seine damals 15-jährige Tochter den Rettungsdienst. Denen soll sich ein schauriges Bild geboten haben. Das Opfer sei verlaust gewesen, habe offene Stellen vom Wundliegen gehabt, die Matratze sei mit Blutflecken übersät gewesen. Die Retter brachten die Frau ins Krankenhaus, wo sie zwei Tage später starb.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ihr eine rechtzeitige Versorgung geholfen hätte. Vor Gericht erklärte der Angeklagte zunächst, er habe gar keine Ladung bekommen, deshalb auch die Vorwürfe nicht gekannt. Seinen Pflichtverteidiger habe er erst im Gericht kennengelernt. Nach einer ersten Unterredung mit dem Verteidiger entschloss er sich, Fragen zur Person zu beantworten.

Zu den Tatvorwürfen will er sich frühestens am Freitag äußern. Auch seine Tochter hat am Donnerstag noch nicht ausgesagt. Ihr wurde vom Gericht ein Zeugenbeistand beigeordnet. Der soll ihr verdeutlichen, wie schwer die Vorwürfe gegen ihren Vater sind und welche Konsequenzen es haben könnte, wenn sie gegen ihn aussagt. ahl

“ Am Freitag wird der Prozess fortgesetzt, am Montag könnte ein Urteil gesprochen werden.