Prozess: Milde Strafe gefordert – Räuber war zu berauscht
Angeklagter gesteht Tat und macht mildernde Umstände geltend.
Mönchengladbach. Der Prozess, der am Montagmorgen gegen einen 22-Jährigen aus Neuss vor der ersten großen Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts begonnen hat, ist vorläufig wieder zu Ende. K., der wegen schweren Raubs und gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist, ließ nach dem Verlesen der Anklageschrift durch seinen Verteidiger mitteilen, dass er die ihm zur Last gelegten Taten gestehe, aber zum Tatzeitpunkt in einem solchen Umfang Betäubungsmittel konsumiert habe, dass er nur eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen sei.
Damit machte er mildernde Umstände geltend. Um dieses Frage zu klären, ordnete die Kammer an, dass ein Gutachter den Angeklagten psychiatrisch untersucht.
K. wird zu Last gelegt, dass er am 23. Januar diesen Jahres mit seinem Mittäter ein Juweliergeschäft an der Bahnhofstraße in Rheydt überfallen hat. Die Täter sprühten der Ladeninhaberin (53) und ihrer Tochter (30) Pfefferspray ins Gesicht und stahlen aus den Auslagen Gold- und Platinringe im Wert von rund 2750Euro.
Weit kamen sie mit ihrer Beute aber nicht. Die überfallenen Frauen konnten zwei Passanten aufmerksam machen, die die Räuber noch auf der Straße zu Fall brachten und bis zum Eintreffen der Polizei festhielten. Gegen den damals 21 Jahre alten Mittäter wird gesondert verhandelt. Das Verfahren gegen den Neusser wird voraussichtlich im Sommer fortgesetzt.