Räuber mit Klappsäge muss in die Psychiatrie
Der Angeklagte erhielt einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit — gleichzeitig wurde seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.
Mönchengladbach. Zigaretten und ein Kopfhörer-Set fürs Handy — das war am 9. Mai die Beute eines Diebes (24) im Kaiser’s-Markt in Windberg. Zunächst soll er in den Mittagsstunden ins Tabakregal gegriffen haben. Als ein Zeuge ihn ansprach, gab er Fersengeld. Als der Mann ihn stellte, soll der 24-Jährige ihn dann laut Staatsanwaltschaft mit einer Klappsäge bedroht haben.
Dass es sich dabei um ein etwas größeres Messer, das statt einer Klinge eine Sägefunktion hatte, handelt, davon konnte sich das Gericht am Montag überzeugen. Auch, dass sich die Säge nicht mehr arretieren ließ und unbrauchbar war, stellten die Richter fest. Der Angeklagte trug sie aber immer bei sich.
Beim nächsten Diebstahl in einem Telekommunikations-Geschäft kam sie aber nicht zum Einsatz. Dort soll M. nur ein Headset aus der Halterung gerissen haben und geflohen sein.
Gutachter Martin Platzek sagte am Montag vor Gericht, dass eine Schuldunfähigkeit aufgrund einer Psychose hoch wahrscheinlich sei. Einsicht in seine Krankheit habe der Angeklagte nicht gezeigt, so dass eine Wiederholungsgefahr gegeben sei. Deshalb erhielt M. einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit — gleichzeitig wurde seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.