Rauchverbot: 50 Verstöße
Knapp 5000 Euro kamen an Verwarn- und Bußgeldern seit der neuen Regelung vor acht Monaten zusammen.
Mönchengladbach. Roger Grotjans hat einen Bußgeldbescheid der Stadt erhalten. „Ich habe Gäste rauchen lassen. Daher akzeptiere ich auch die Strafe vom Ordnungsamt“, sagt der Inhaber der Gaststätte „Et Fässke“. Verständnis für das Rauchverbot hat der Wirt aber nicht. „Ich habe Einbußen von 50 Prozent, musste Personal entlassen. Ich bin seit 46 Jahren im Beruf. Aber unter diesen Bedingungen weiß ich nicht, wie lange ich das noch machen kann.“
Seit dem 1. Mai des vergangenen Jahres ist das verschärfte Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Seitdem darf auch in Gaststätten nicht mehr geraucht werden, und zwar ohne Ausnahmen.
„Gäste sagen, wenn sie hier nicht mehr rauchen dürfen, kommen sie nicht mehr. Und sie gehen dann in andere Gaststätten, wo weiterhin geraucht wird. Das schmerzt“, sagt Grotjans, der nach eigenen Angaben von einem anderen Wirt angeschwärzt worden sei. Erlaubt ist das Rauchen natürlich auch anderswo nicht.
Allerdings fehlen dem Ordnungsamt für regelmäßige Kontrollen die personellen Kapazitäten. „Es gibt keine separaten Kontrollen zum Rauchverbot. Wir kontrollieren stichprobenartig hinsichtlich mehrerer Aspekte. Wird etwas festgestellt, unternehmen wir weitere Schritte“, erklärt Stadtsprecher Walter Schröders: „Wenn ein Hinweis oder eine Beschwerde eingeht, gehen wir dem natürlich gezielt nach.“
Seit dem vergangenen Mai habe die Stadt 50 Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt, teilte Schröders auf WZ-Anfrage mit. Verwarn- und Bußgelder in Höhe von etwa 5000 Euro seien ausgesprochen worden, sowohl an Personen, die unerlaubt rauchten, als auch an Wirte, die dies zuließen.
„Bei einem ersten Verstoß können wir verwarnen. Das kann mit einem Verwarngeld von bis zu 35 Euro erfolgen“, sagt Schröders. Bei einem wiederholten Vergehen folgen Bußgelder. Diese hängen vom konkreten Fall ab und richten sich auch nach dem Einkommen — wobei Wirten tendenziell höhere Strafen drohen als Einzelpersonen, die unerlaubt rauchen.
Gaststättenchef Grotjans ist gar nicht gegen den Nichtraucherschutz an sich. „Ich befürworte ihn sogar, nur nicht in dem Sinne. Ich bin für eine Regelung, wie es sie vor dem 1. Mai 2013 gegeben hat.“ Er hat daher auch schon an das Aktionsbündnis „NRW genießt“ gespendet, das ein Volksbegehren gegen das verschärfte Rauchverbot anstrebt. Grotjans: „Dort engagieren sich viele Nichtraucher gegen diese Bevormundung durch die Landesregierung. Wirte und Raucher machen aber kaum welche mit, das ist beschämend.“