Seriendieb zur Untersuchung in Klinik

Laut eines Berichtes der Staatsanwaltschaft soll geprüft werden, ob der 32-Jährige schuldfähig ist. Rund 150 Diebstähle gehen auf sein Konto.

Der Rheydter Seriendieb, der bereits bundesweit für Schlagzeilen sorgte, bleibt wohl vorerst der Schrecken der Einzelhändler. Wie aus einem Bericht im Rechtsausschuss des Landtags hervorgeht, hatte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach nach einem räuberischen Diebstahl des Mannes zwar einen Antrag auf Haftbefehl gestellt. Dieser wurde aber vom Schöffengericht abgelehnt, weil dem Seriendieb möglicherweise eine Schuldunfähigkeit attestiert wird. In eine psychiatrische Klinik soll der Seriendieb offenbar auch nicht eingewiesen werden. Und so wird er wohl weiterhin frei herumlaufen — trotz der weit mehr als 150 Anzeigen, die bereits gegen ihn gestellt wurden.

Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW

Seit zwei Jahren stiehlt der 32-Jährige in der Rheydter Innenstadt so ziemlich alles, was er packen kann. Es gibt kaum ein Geschäft, in dem er noch nicht sein Unwesen trieb. „Ich kann den Unmut der Rheydter Einzelhändler absolut nachvollziehen“, sagt Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW. Werde man beim Schwarzfahren erwischt oder beim Überfahren einer roten Ampel, folge die Strafe auf dem Fuß. Bei Ladendiebstählen sehe das ganz anders aus. Nicht selten komme es erst gar nicht zu einem Prozess. „Ich kenne Händler, die haben einen ganzen Packen von Einstellungsverfügungen“, sagt Achten. Immerhin: „Sowohl Bundesjustizminister Heiko Maas als auch NRW-Minister Thomas Kutschaty kennen den Fall des Rheydter Seriendiebs“, berichtet Achten. Der Rheydter Seriendieb wurde schon mehr als 150-mal beim Stehlen erwischt. Und das sind nur Fälle, die bei der Polizei gemeldet wurden.

Die Rheydter Händler zweifeln langsam am Rechtssystem. Denn auch die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf hat gegen die Sachbehandlung im Fall des Rheydter Seriendiebes durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach keine Bedenken. So steht es auf jeden Fall im schriftlichen Bericht für den Rechtsausschuss. Im Jahr 2012 stand der Seriendieb schon einmal vor Gericht. Weil ein Gutachter ihm damals attestierte, schuldunfähig zu sein, wurde er freigesprochen. Ende 2014 kam ein in anderer Sache beauftragtes Gutachten zu einer gegenteiligen Ansicht: Der Mann ist schuldfähig. Deshalb erhob die Staatsanwaltschaft am 26. März 2015 wegen 25-fachen Diebstahls Anklage.

Am 3. September gab das Schöffengericht ein weiteres Gutachten in Auftrag. Das sollte endgültig den psychischen Zustand des Seriendiebes klären. Am 21. Januar 2016 erklärte der Sachverständige, der Mann sei nach vorläufiger Begutachtung in seiner Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit gestört — also schuldunfähig. Zur endgültigen Beurteilung müsste aber noch die Krankenakte einer Klinik eingesehen werden, in der der Mann mehrfach behandelt worden sei. Auch sei ein zweiter Untersuchungstermin unverzichtbar.

Als der Seriendieb zu diesem Termin nicht kam, wurde er laut Bericht am 22. März 2016 zur Untersuchung in eine Klinik eingewiesen. Dauerhaft wird er dort aber wohl nicht bleiben. Laut eines Berichtes sieht die Staatsanwaltschaft von einem Antrag auf Anordnung auf einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ab.