So läuft die Anmeldung an den Grundschulen ab
Eltern müssen ihre Kinder am 23. oder 24. Oktober anmelden.
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 1. August 2016 schulpflichtig. Das sind die rund 2100 Jungen und Mädchen aus Mönchengladbach, die in der Zeit vom 1. Oktober 2009 bis einschließlich 30. September 2010 geboren wurden. Kinder, die nach dem genannten Zeitraum geboren sind, können auf Antrag eingeschult werden.
Die Eltern dieser Kinder wurden jetzt schriftlich informiert. Außerdem haben die Familien mit dem Schreiben entsprechende Unterlagen und eine Liste der städtischen Grundschulen erhalten. Die Anmeldetermine an den Grundschulen sind am Freitag, 23. Oktober, von 10 bis 12.30 Uhr und 15 bis 18 Uhr sowie Samstag, 24. Oktober, von 10 bis 12 Uhr.
An den Hauptstandorten der Grundschulverbünde werden auch die Anmeldungen für die Teilstandorte entgegengenommen. Darüber hinaus nimmt die Gemeinschaftsgrundschule Windberg auch am Teilstandort Am Ringerberg Anmeldungen entgegen — und zwar am Mittwoch, 21. Oktober, von 10 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr.
Für die Anmeldung müssen die Erziehungsberechtigten die ihnen übersandten Anmeldeunterlagen ausfüllen und in der Grundschule ihrer Wahl an einem der Anmeldetermine abgeben. Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschafts-, Konfessions- oder Montessori-Grundschule) steht den Erziehungsberechtigten frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart im Rahmen der von der Stadt festgelegten Kapazitäten.
Außerdem haben die Eltern die Möglichkeit, eine weitere Grundschule als Zweitwunsch zu benennen. Wird ein Kind nicht in die gewählte Schule aufgenommen, stimmt sich die Wunschschule mit der Schule, die als Alternative benannt worden ist, ab.
Sollte eine Schule mehr Anmeldungen als freie Plätze haben, muss sie ein Auswahlverfahren durchführen, bei dem Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig angenommen werden. Die Schulleitung berücksichtigt Härtefälle und zieht darüber hinaus verschiedene Kriterien heran, die im Schulgesetz festgelegt sind. Dazu gehört zum Beispiel, ob Geschwisterkinder die Schule besuchen. Aber auch die Länge des Schulwegs kann die Entscheidung beeinflussen. Außerdem ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen sowie verschiedener Muttersprachen zu achten.