Spielhallen: Stadt befürchtet Klagewelle

Die Umsetzung des neuen Glücksspielgesetzes verläuft schleppend. Fast alle Spielcasinobesitzer haben eine Ausnahmefallregelung beantragt.

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Mönchengladbach gilt als Zockerparadies. Nach einer Studie der Landesfachstelle für Glücksspielsucht NRW von 2014 verspielt im Schnitt jeder Einwohner etwa 115 Euro im Jahr, womit die Stadt landesweit eine Spitzenposition einnimmt. In Mönchengladbach gibt es alleine 71 Spielhallen. Dazu kommen Automaten in Gaststätten, Kiosk-Büdchen und Imbissen. In manchen Bereichen des Stadtgebiets ballen sich die Zockeroasen geradezu. Und genau das ist das Problem. Denn nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag muss zwischen zwei Spielhallen ein Mindestabstand von 350 Metern liegen. Liegen drei Spielhallen in diesem Radius, dürfte nur eine die nötige neue Lizenz erhalten, die anderen beiden müssten geschlossen werden. Freiwillig wird wohl kein Betreiber auf das Geschäft mit dem Glück verzichten. Und auch die Stadtkasse profitiert von den einarmigen Banditen und Co.: Etwa fünf Millionen Euro an Vergnügungssteuer flossen bisher. Hiervon entfielen auf Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten bei einem Steuersatz von 20 Prozent rund 4,98 Millionen Euro.

Mehr als 350 Meter von der nächsten Spielhalle entfernt liegen nur fünf Spielcasinos in Mönchengladbach. Alle anderen sind akut von der Schließung bedroht.

Eigentlich ist seit 1. Dezember 2017 die fünfjährige Übergangsfrist zum Glücksspielstaatsvertrag bereits abgelaufen. Einige Kommunen haben auch schon entschieden, welcher Spielhalle sie eine Lizenz geben und welcher nicht. Prompt wurden sie von Klagewellen überzogen. Damit rechnet man auch in Mönchengladbach. Denn auch hier müssen viele negative Bescheide verschickt werden. Doch daran wird noch gearbeitet. „Die neuen Regeln sorgen nicht nur für hohen Aufwand beim Ordnungsamt, sondern werden den Spielhallenmarkt auch in Mönchengladbach neu sortieren“, heißt es aus dem Rathaus. Fakt ist: Für jede der 71 Spielhallen im Stadtgebiet wurde die benötigte glücksspielrechtliche Erlaubnis beantragt. Gleichzeitig haben alle Spielhallen, die nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, Ausnahme- oder Härtefallregelungen beantragt.

„Wie viele Spielhallen tatsächlich schließen werden, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen“, sagt Stadtsprecher Dirk Rütten. Intern habe die Verwaltung ein Konzept für die Erteilung und Versagung der beantragen Glücksspielkonzessionen erarbeitet. Und da spielen nicht nur die harten Kriterien eine Rolle, wie zum Beispiel die 350-Meter-Abstandsregelung oder das Verbot mehrerer Spielhallen in einem Gebäude. Die Stadt werde bei der Lizenzvergabe auch darauf achten, ob Existenzen bedroht sind, wenn beispielsweise ein Betreiber nur eine Spielhalle hat. Außerdem soll die Betreibervielfalt, die es in Mönchengladbach gibt, nach Möglichkeit erhalten bleiben.

Über diese Modalitäten hat die Verwaltung die Betreiber schriftlich informiert und ihnen die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben. Diese Anhörung sei nun abgeschlossen. „Die endgültigen Bescheide werden derzeit bei der Verwaltung erarbeitet und befinden sich noch in der Abstimmung“, sagt Dirk Rütten.