Glücksspielstaatsvertrag Spielhallen: Stadt Düsseldorf hat noch keine bösen Briefe verschickt

Die Restriktionen gegen eine Ballung der Läden werden kaum umgesetzt — auch aus Sorge, vor Gericht den Kürzeren zu ziehen.

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Düsseldorf. Von Anfang an fasste die Stadt die Umsetzung des geänderten Glücksspielstaatsvertrages nur abwartend und mit spitzen Fingern an — zu unklar waren die genauen Vorgaben, zu undankbar die schwierige Umsetzung. Tatsächlich hat das Ordnungsamt bis zum heutigen Tag noch keine einzige Untersagungsverfügung für Betreiber einer Spielhalle ausgestellt, das bestätigte Ordnungsdezernent Christian Zaum jetzt auf Anfrage der WZ. Noch im Januar hatte er angekündigt, den Druck auf Spielhallenbetreiber zu erhöhen: „Wir werden im ersten Quartal 2018 etliche Untersagungsverfügungen zustellen“, sagte er damals.

Stattdessen wurde bislang noch keine der knapp 100 Düsseldorfer „Daddelbuden“ mit Schließung konfrontiert. Dafür hat das Ordnungsamt jetzt mit Betreibern von mehreren Spielhallen an einem Standort hat das Ordnungsamt erste „Abschmelzungsgespräche“ geführt. Wo kann und soll ein Standort geschlossen werden? Und wo kann zumindest die Zahl der Spielgeräte sukzessive reduziert werden?

Dabei sah der schon 2012 verabschiedete Glücksspielstaatsvertrag (nach fünf Jahren Übergangsfrist in Nordrhein-Westfalen) beträchtliche Restriktionen vor, das hat das Innenministerium im Sommer 2017 bestätigt. Fortan müssen, so die Vorgabe, Spielhallen unter anderem mindestens 350 Meter (Luftlinie!) voneinander und von Kinder- und Jugendeinrichtungen entfernt sein. Am Düsseldorfer Hauptbahnhof müssten demnach sieben von acht Spielhallen verschwinden. Aber auch in Rath oder Mörsenbroich liegen Etablissements gemäß Glücksspielstaatsvertrag zu nah beieinander.

Die Umsetzung für das städtische Ordnungsamt ist jedoch eine ebenso undankbare wie schwierige Aufgabe, zumal das Land keine konkreten Kriterien für die wichtige Frage mitgeliefert hat, welche Spielhallen bei einer Häufung in einem zu engen Radius denn nun schließen müssen und welche bleiben können. Jede Untersagungsverfügung muss letztlich gerichtsfest sein, denn allen Experten im Rathaus ist eines völlig klar: Alle Spielhallenbetreiber werden dagegen klagen — und zwar durch sämtliche Instanzen. Die Geschäftsführer seien ja fast gezwungen, alle Rechtsmittel auszuschöpfen, weil eine Schließung existenzvernichtende Folgen habe, heißt es im Ordnungsamt.

Kleinere und größere Betreiber wie Merkur (mit sechs Standorten in Düsseldorf) haben zunächst Härtefallregelungen beantragt, um weiter öffnen zu können. Dass sich daran bald gravierend etwas ändert, also Spielhallen in nennenswertem Ausmaß dicht machen, daran glaubt im Rathaus niemand. Die Rede ist eher von Jahren, als von Monaten. Zaum kündigt gleichwohl weiterhin an, im nächsten Schritt Untersagungsverfügungen zuzustellen, nur einen Zeitpunkt nennt er nicht mehr. Übrigens: 2021 steht bereits die nächste Novellierung des Glückspielstaatsvertrages an...