Todesfall David M.: Staatsanwalt lenkt ein

Ermittler akzeptiert die Haftverschonung.

Mönchengladbach. Im Todesfall David M. (21) wird Staatsanwalt Stefan Lingens die Entscheidung der Jugendbeschwerdekammer am Landgericht nicht anfechten. Die hatte die Beschwerde Lingens abgewiesen, nachdem dieser die vorläufige Inhaftierung des beschuldigten Schlägers gefordert hatte. Lingens hatte gegen den 20-Jährigen Haftbefehl wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Ein Richter hatte dem stattgegeben, den jungen Mann aber mit Auflagen entlassen. Laut Lingens ist die Kammerbegründung für die Haftverschonung „nachvollziehbar“. Der 20-Jährige erfülle die Auflagen wie z.B. das regelmäßige Erscheinen in der Polizeiwache.

Bei einem Gerangel vor einem Altstadt-Kiosk hatte der Sohn (20) des Betreibers David M. so heftig geschlagen, dass dieser stürzte und sich lebensgefährliche Kopfverletzungen zuzog. Wenige Tage später starb M. Der 20-Jährige soll vorsätzlich gehandelt haben. ba