Urteil: Viersener muss in der Forensik bleiben
Mönchengladbach. Auch nach zehn Jahren darf ein Viersener (48) die forensische Abteilung der psychiatrischen Klinik nicht verlassen. Dabei bleibt es, nachdem die Zweite Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts jetzt entschieden hat, dass der Angeklagte im Maßregelvollzug bleibt.
In der Beurteilung der Persönlichkeit des Angeklagten habe sich nichts geändert. Deshalb dürfen wie bisher nur die Vollstreckungskammer und die Klinikärzte über eine weitere Unterbringung entscheiden.
Laut Gutachten leidet der geistig behinderte Mann an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung und einer Psychose. Nachdem der Angeklagte wegen einer Vergewaltigung 2004 verurteilt worden war, waren die Richter dem Gutachter gefolgt und hatten den 48-Jährigen in der Klinik untergebracht.
Auch diesmal saß der Viersener wegen sexueller Übergriffe auf der Anklagebank. So soll er sich im April 2012 auf eine Reinigungskraft gestürzt haben, als die 34-Jährige das Badezimmer des Angeklagten putzte. Er habe sie überall befummelt und im Gesicht geküsst, bis es der Frau schließlich gelang, den Alarmknopf zu drücken. Kollegen kamen und legten den sich wehrenden Mann in Handschellen. „Ich habe doch nichts gemacht und der Frau doch Geld angeboten“, hatte sich der Angeklagte im Gerichtssaal verteidigt.
Außerdem soll sich der 48-Jährige im November 2013 ebenfalls auf eine Frau, die in dem Klinikum als Lehrerin beschäftigt war, gestürzt und gegen Geld sexuelle Leistungen verlangt haben. Als sie sich weigerte, soll er sie geschlagen haben. Am Ende gab der Angeklagte zu, die 34-Jährige „unten angefasst“ und die Lehrerin „geschlagen“ zu haben.
Die Verlesung des Vorstrafenregisters des Mannes machte deutlich, dass er mehrfach als Sexualstraftäter verurteilt worden war. Davon wollte der Angeklagte nichts wissen „Ich habe noch nie jemanden vergewaltigt“, schrie er immer wieder. Zugleich machte er klar, dass er aus Klinik heraus wolle.
Aber nach dem psychiatrischen Gutachten war klar, dass der 48-jährige Viersener auch zukünftig im Maßregelvollzug bleiben muss. Der Angeklagte habe bereits früh dissoziale Anzeichen und aggressives Verhalten gezeigt. Die Diagnose des Gutachters lautete: „Extrem ungünstig. Es besteht Wiederholungsgefahr“. Der Angeklagte sei weder therapiewillig noch therapiefähig. Eine völlige Schuldunfähigkeit des Mannes sei nicht auszuschließen, so der Gutachter.