Verhüllung: Burkaverbot im Rathaus?

Die CDU fordert, dass Menschen, die öffentliche Gebäude betreten, vollständig erkennbare Gesichter haben. Die Verwaltung soll prüfen, ob das Hausrecht das hergibt.

Mönchengladbach. Auf der einen Seite das heiß diskutierte Burkaverbot im für Mönchengladbacher weit entfernten Frankreich. Auf der anderen Seite Demonstrationen gegen die Salafisten, deren Frauen sich verhüllen, in Eicken.

In dieses Spannungsfeld hinein fordert die Gladbacher CDU-Fraktion, dass die Verwaltung prüft, was das Hausrecht in Sachen Verhüllung hergibt.

Die Frage: Ist es möglich, dass der Oberbürgermeister über sein Hausrecht sicher stellen kann, dass öffentlich zugängliche Gebäude der Stadt nur von Menschen betreten werden dürfen, deren Gesicht vollständig erkennbar ist? Einen entsprechenden Antrag hat die CDU für die nächste Ratssitzung am 10. November gestellt.

"Bei vielen Mönchengladbachern macht sich das Gefühl von Unsicherheit und Angst breit, wenn sie in der Öffentlichkeit Menschen begegnen, deren Gesicht aufgrund religiöser Bekleidungsvorschriften oder aus anderen Gründen nicht erkennbar ist", sagt Hans Peter Schlegelmilch, Vorsitzender der Gladbacher CDU-Ratsfraktion.

Dabei zitiert der Ratsherr auch den Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der unlängst auf Einladung seiner Mönchengladbacher Parteikollegen in Eicken weilte, um mit Bürgern über die Salafisten, deren Beobachtung durch den Verfassungsschutz und die Frage eines Vereinsverbots zu diskutieren.

"Der Bundesminister hat gesagt, es gehöre zu unserer Kultur, dass sich Menschen bei ihrer Begegnung ins Gesicht schauen, sich gegenseitig die Hand reichen und ihren Namen nennen", wiederholt Schlegelmilch die Worte de Maizières.

Neben diesem kulturellen Aspekt sehe seine Fraktion aber insbesondere einen "Sicherheitsaspekt" für die städtischen Gebäude. Schlegelmilch: "In den meisten gibt es Datenmaterial, zu dessen Schutz alle Menschen im Umfeld identifizierbar sein müssen."