Vorster Busch in Gefahr

Das Naturschutzgebiet in Hardt leidet unter Badenden im Baggersee, verbotenen Grillpartys und deren Müll.

Mönchengladbach. 16 Naturschutzgebiete gibt es in Mönchengladbach - und in allen müssen Ordnungsamt und Polizei dafür sorgen, dass die Natur auch geschützt bleibt. Zu einem besonderen Sorgenkind hat sich allerdings der Vorster Busch in Hardt, direkt neben der A61, entwickelt, heißt es aus der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde.

Dabei hat das rund 30 Hektar große Gebiet wohl am ehesten mit seiner Beliebtheit zu kämpfen. Besonders gern wird der ehemalige Baggersee - im Volksmund als "Hardter Baggerloch" bekannt - nämlich zum Baden benutzt - was ausdrücklich verboten ist. "Das Problem sind dabei nicht nur die Badenden", sagt Uwe Dahlmanns, erster Vorsitzender des Naturschutz- und Angelsportvereins "Loch Ness", der im Vorster Busch Pächter ist. Vor allem hinterließen die Menschen Unmengen an Müll. "Die bringen etwa ihr Schlauchboot mit, und wenn das kaputt ist, bleibt es eben hier liegen", berichtet er. Auch Grillen auf den Holzstegen und regelrechte Partys im Naturschutzgebiet mit all ihren Hinterlassenschaften sind nicht nur dem Naturschützer ein Dorn im Auge. Schließlich beherbergt das 2003 unter Naturschutz gestellte Gebiet bis zu 120 teilweise streng geschützte Arten - insbesondere Vögel.

"Dazu kommt, dass das Baden in dem ehemaligen Baggerloch gefährlich ist", erklärt Walter Schröders, Pressesprecher der Stadt. Uferabbrüche, Untiefen und wechselnde Strömungen machten Schwimmen in dem Gewässer nicht nur zu einer Gefahr für die Natur, sondern auch für den Badenden selbst.

Der kommunale Ordnungsdienst und die Polizei kontrollieren daher regelmäßig nicht nur im Vorster Busch. "Besonders bei dem derzeit schönen Wetter gibt es Probleme", sagt Hans Georg Krull, der zuständige Abteilungsleiter für den kommunalen Ordnungsdienst. Wer dabei erwischt wird, sich nicht an die Regeln im Naturschutzgebiet gehalten zu haben - dazu zählt neben dem Badeverbot auch das Verbot, Feuer anzuzünden, das Gebiet abseits gekennzeichneter Wege zu betreten, Hunde nicht an der Leine zu führen oder zu zelten -, der muss mit einem Bußgeld zwischen 35 und 50 Euro rechnen, im Wiederholungsfall sogar mit deutlich mehr.

Das sei noch viel zu wenig, findet Dahlmanns. Die Leute kümmere das Bußgeld kaum. "Vor allem ist das Gebiet viel zu groß, um richtig kontrolliert werden zu können. Wenn die an der einen Seite kontrollieren, sind sie auf der anderen Seite schon wieder im Wasser." Auch seien die Badenden zum Teil gut organisiert. "Die stellen Wachen auf. Wenn eine Kontrolle vorbei kommt, sind die ruckzuck verschwunden und wieder da, wenn sie weg ist", sagt er.

Auch Hundehalter, die ihre Tiere frei laufen ließen, seien eine Gefahr für die geschützten Arten. "Im Frühjahr haben wildernde Hunde die Gänsekücken gerissen", berichtet er. Er und seine Vereinskollegen seien immer froh, wenn die Feriensaison vorbei sei. Dann habe das Schutzgebiet wieder etwas mehr Ruhe. "Ich finde es traurig, dass das Naturschutzgebiet von den Bürgern so wenig respektiert wird." Dabei gebe es doch genug Seen, die für die Menschen offen stünden.